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Mehrwertsteuer in Slowenien für SaaS-Anbieter

Slowenien, ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union, führte 2007 das EU-Mehrwertsteuersystem (MwSt.) ein, um die Steuereinnahmen zu optimieren und eine einheitliche Einhaltung der Vorschriften in den Mitgliedsstaaten zu gewährleisten. Dieses System gilt für alle Unternehmen, die in Slowenien tätig sind, auch für diejenigen, die Software as a Service (SaaS) anbieten. Der derzeitige Mehrwertsteuersatz in Slowenien beträgt 22 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich SaaS-Angeboten.

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Slowenien

Slowenien führte 2007 das EU-Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und die Steuerkonformität zu verbessern.

Offizieller Link der Regierung: FINANČNA UPRAVA REPUBLIKE SLOVENIJE

22.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

9.50%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books und andere elektronische Publikationen wie Zeitschriften und Zeitungen haben einen ermäßigten Steuersatz.

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen, die von der Steuer befreit sind.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

Um sich im MOSS-System zu registrieren, müssen Sie grundlegende Informationen über das Unternehmen und seine Vertreter unter Verwendung eines speziellen Formulars angeben, das von der slowenischen Steuerbehörde bereitgestellt wird.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Lieferung von Bildern (z. B. Fototapeten).
Lieferung von Text (z. B. E-Books).
Bereitstellung von Musik, Filmen und Spielen, einschließlich Glücksspielen und On-Demand-Programmen.
Online-Zeitschriften.
Bereitstellung von Websites oder Webhosting-Diensten.
Fernwartung von Software und Geräten.
Lieferung von Software und Software-Updates.
Werbeflächen auf Websites.

Strafen

In Slowenien wurden mit Wirkung zum Januar 2024 strengere Maßnahmen zur Durchsetzung der Mehrwertsteuer eingeführt, die sich insbesondere an Unternehmen richten, die ihre Steuererklärungen regelmäßig zu spät einreichen. Steuerpflichtige müssen ihre Umsatzsteuererklärungen bis zum letzten Werktag des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats einreichen. Bei verspäteter Einreichung drohen Strafen in Höhe von 4.000 EUR bis 75.000 EUR für juristische Personen, 3.000 EUR bis 50.000 EUR für Einzelunternehmer und 400 EUR bis 5.000 EUR für Privatpersonen. Diese Regelung zielt darauf ab, die Einhaltung der Vorschriften und die Disziplin der Steuerpflichtigen zu verbessern, wobei nach Erhalt einer Mahnung keine Fristverlängerung mehr gewährt wird.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Relevante Aufzeichnungen sollten mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Wichtige Anforderungen und Empfehlungen

SaaS-Unternehmen in Slowenien sind verpflichtet, verschiedene Mehrwertsteuervorschriften einzuhalten, darunter die vierteljährliche Abgabe von Steuererklärungen und die Zahlung der Umsatzsteuer. Die Frist für die Zahlung jedes Quartals ist der 20. Tag nach dem Ende des Meldezeitraums. Darüber hinaus müssen Unternehmen relevante Aufzeichnungen, wie z. B. Rechnungen und Quittungen, mindestens 10 Jahre lang aufbewahren, um die Einhaltung der Anforderungen bei Betriebsprüfungen zu gewährleisten. Obwohl die elektronische Rechnungsstellung in Slowenien nicht obligatorisch ist, wird sie dringend empfohlen, da sie den Rechnungsprozess vereinfacht und das Fehlerrisiko reduziert.

Unterstützung mehrerer Währungen

Steuerberatung durch Experten: Ein entscheidender Schritt zur Einhaltung der Umsatzsteuerbestimmungen für SaaS-Unternehmen in Slowenien

Um eine korrekte und rechtzeitige Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften zu gewährleisten, ist es für SaaS-Unternehmen in Slowenien sehr ratsam, sich von einem qualifizierten Steuerberater beraten zu lassen. Diese Experten können Sie über die spezifischen Anforderungen an die Einhaltung der Vorschriften informieren, Sie bei der Registrierung und Einreichung von Unterlagen unterstützen und sicherstellen, dass Ihr Unternehmen mit den sich ändernden Vorschriften Schritt hält. Durch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können SaaS-Unternehmen das Risiko von Strafen minimieren und sicherstellen, dass sie ihren Umsatzsteuerpflichten korrekt nachkommen.

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