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Die Umsatzsteuer auf SaaS in Spanien verstehen: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

In Spanien unterliegt der Verkauf von Software as a Service (SaaS) der Mehrwertsteuer (MwSt.), gemäß dem 1986 eingeführten EU-Mehrwertsteuersystem. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer für SaaS beträgt in Spanien 21 % und gilt für die meisten digitalen Dienstleistungen. Ein ermäßigter Satz von 10 % gilt für bestimmte Bildungsdienstleistungen, wobei besondere Bedingungen gelten können.

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Spanien

Spanien führte 1986 das EU-Mehrwertsteuersystem ein, um seinen Steuerrahmen an die europäischen Vorschriften anzupassen.

Offizieller Link der Regierung: Agencia Tributaria

21.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

10.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books, elektronische Publikationen und Online-Bildungsdienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

Einige Bildungsdienstleistungen können von der Steuer befreit sein, wenn sie bestimmte Kriterien in Bezug auf die Bildungseinrichtung oder den Bildungsanbieter erfüllen.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

Schritte zur Registrierung für VAT MOSS in Spanien:

Fordern Sie eine individuelle Identifikationsnummer an. Senden Sie eine E-Mail an die spanische Steuerbehörde und fordern Sie Ihre Identifikationsnummer an;
Die Behörde wird Ihnen Ihren Code per E-Mail zusenden und Ihnen spezifische Anweisungen zur Abfrage eines Zertifikats geben;
Füllen Sie das Formular 034 aus, die Version mit dem Titel «System außerhalb der Union»;
Greifen Sie auf das spanische Steuerportal zu.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob sie über Shopify gekauft oder über Dienste wie Netflix abgerufen werden, fallen unter die Steuerkategorie „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“.

Herunterladbare und Streaming-Musik, unabhängig davon, ob Sie eine MP3-Datei kaufen oder Dienste wie SoundCloud oder Spotify nutzen, werden als Audioprodukte kategorisiert.

Cloudbasierte Software und As-a-Service-Produkte, einschließlich Software-as-a-Service (SaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) und Infrastructure-as-a-Service (IaaS).

Websites, Website-Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter.

Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Verspätete Abgabe von Umsatzsteuererklärungen:

Ohne vorherige Aufforderung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung ohne vorherige Aufforderung durch die Steuerbehörden verspätet einreichen, beträgt die Strafe 5 % der fälligen Umsatzsteuer, mindestens jedoch 300 € und höchstens 6.000 € pro Quartal.
Mit vorheriger Aufforderung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung nach einer Aufforderung durch die Steuerbehörden verspätet einreichen, erhöht sich die Strafe auf 10 % der fälligen Umsatzsteuer, wobei die gleichen Mindest- und Höchstbeträge gelten.
Falsche oder unvollständige Angaben: Wenn Sie in Ihrer Umsatzsteuererklärung falsche oder unvollständige Angaben machen, kann eine Strafe von 1 % des unrichtigen Betrags, mindestens jedoch 150 € und höchstens 6.000 €, verhängt werden.
Verspätete Zahlung der Umsatzsteuer:

Zinsen: Bei verspäteter Zahlung der Umsatzsteuer werden Ihnen Zinsen berechnet, die bis zu 5 % pro angefangenem Monat der Säumnis betragen können.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

April für das erste Quartal, das am 31. März endet;
Juli für das zweite Quartal, das am 30. Juni endet;
Oktober für das dritte Quartal, das am 30. September endet;
Januar für das vierte Quartal, das am 31. Dezember endet.

E-Rechnungsanforderungen

Ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Aufzeichnungen über abgeschlossene Transaktionen müssen aufbewahrt werden, um die Richtigkeit von Steuererklärungen und -zahlungen zu überprüfen. Diese Aufzeichnungen sollten der spanischen Steuerbehörde oder der zuständigen zentralen Behörde anderer EU-Mitgliedstaaten auf Anfrage elektronisch zugänglich gemacht werden. Die Aufbewahrungsfrist für diese Aufzeichnungen beträgt zehn Jahre.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Wichtige Anforderungen an die Einhaltung der SaaS-Mehrwertsteuer in Spanien

Die Einhaltung der spanischen Mehrwertsteuervorschriften für SaaS umfasst mehrere wichtige Anforderungen. Unternehmen müssen vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen einreichen und Zahlungen leisten. Die Fristen für diese Zahlungen sind wie folgt: 20. April für das erste Quartal (endet am 31. März), 20. Juli für das zweite Quartal (endet am 30. Juni), 20. Oktober für das dritte Quartal (endet am 30. September) und 20. Januar für das vierte Quartal (endet am 31. Dezember).

Darüber hinaus müssen Unternehmen ihre Transaktionsaufzeichnungen zehn Jahre lang sorgfältig aufbewahren und sicherstellen, dass diese Aufzeichnungen der spanischen Steuerbehörde oder anderen relevanten EU-Behörden elektronisch zugänglich sind.

Unterstützung mehrerer Währungen

Best Practices für das SaaS-Mehrwertsteuermanagement in Spanien

Um die SaaS-Mehrwertsteuer in Spanien effektiv zu verwalten, sollten Unternehmen robuste Systeme zur Verfolgung von Verkäufen und zur Berechnung von Steuern implementieren. Der Einsatz von E-Invoicing wird dringend empfohlen, da dies den Prozess rationalisiert und das Fehlerrisiko reduziert. Die Einholung professioneller Beratung durch Steuerberater ist ebenfalls entscheidend, um ein umfassendes Verständnis und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

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