Steuersatz nach Region Wisconsin

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

SaaS-Umsatzsteuer in Wisconsin: Ein umfassender Leitfaden

Die Landschaft der Umsatz- und Gebrauchssteuer in Wisconsin für SaaS-Anbieter befindet sich in ständigem Wandel. Die Kenntnis der Einzelheiten des Mehrwertsteuersatzes von 5 %, der geltenden Ausnahmen und der Compliance-Anforderungen ist für Unternehmen, die in diesem Bundesstaat tätig sind, von entscheidender Bedeutung. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über die SaaS-Umsatzsteuer in Wisconsin und enthält wichtige Informationen für ein reibungsloses Steuermanagement.

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Wisconsin

Die Einkommensteuersätze in Wisconsin reichen von 3,54 % bis 7,65 %, wobei der Schwerpunkt auf der Bereitstellung wesentlicher Dienstleistungen bei gleichzeitiger Einhaltung der Haushaltszwänge liegt.

Offizieller Link der Regierung: Wisconsin Department of Revenue

5.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Nicht anwendbar in den USA

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Wenn Sie einen Umsatz von über 100.000 US-Dollar erzielen.

Online-Registrierung möglich

ja

Registrierungsverfahren

Registrieren Sie sich beim Wisconsin Department of Revenue, um eine Verkäufergenehmigung für die Umsatzsteuer zu erhalten.
Reichen Sie Formular 4 (Wisconsin Corporate Income Tax Return) ein, wenn Sie Einkünfte aus Wisconsin erzielen.
Ernennen Sie einen in Wisconsin registrierten Vertreter, falls erforderlich.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Videospiele, vorgefertigte (Standard-)Software-Downloads, digitale Produkte.

Strafen

5 % der nicht gezahlten Steuer für jeden Monat, maximal 25 % (verspätete Einreichung); 10 % der nicht gezahlten Steuer nach 30 Tagen (verspätete Zahlung)

Registrierungsschwelle

$100,000.00

Einreichungsintervall

Monatlich, vierteljährlich oder jährlich

Abgabetermin

Der letzte Tag des Monats, der auf das Ende des Berichtszeitraums folgt

E-Rechnungsanforderungen

Keine landesweite E-Invoicing-Pflicht

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Aufzeichnungen und Belege zur Umsatz- und Gebrauchssteuer: mindestens 4 Jahre, 7 Jahre empfohlen

Lokaler Steuersatzbereich

0% – 1.75%

Leitfäden: Wisconsin SaaS Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab Februar 2021 betrachtet Wisconsin Anbieter, die im vorherigen oder aktuellen Kalenderjahr im Bundesstaat einen Umsatz von mehr als 100.000 US-Dollar erzielen, als mit einer wirtschaftlichen Anknüpfung (economic nexus) behaftet. (Dies ist eine Aktualisierung der ursprünglichen Gesetze Wisconsins zur wirtschaftlichen Anknüpfung, die am 1. Oktober 2018 in Kraft traten.) Diese Anbieter müssen von Käufern im Bundesstaat die Umsatzsteuer einziehen.

 

Wirtschaftliche Anknüpfung entsteht, wenn die Bruttoumsätze nach Wisconsin im vorherigen oder aktuellen Kalenderjahr 100.000 US-Dollar übersteigen. Liegt der Wert unterhalb dieser Schwelle, muss sich ein Fernverkäufer im Allgemeinen nicht für die Umsatz-/Gebrauchssteuer in Wisconsin registrieren lassen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Registrieren Sie sich beim Wisconsin Department of Revenue (DOR). Nutzen Sie das Online-System My Tax Account (MTA), um eine Verkäufergenehmigung / ein Umsatz-/Gebrauchssteuerkonto zu erhalten, bevor Sie steuerpflichtige Verkäufe tätigen.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Ausstellung einer Wisconsin Sales Tax Account Number (ähnlich einer TIN für Umsatz-/Gebrauchssteuerzwecke) erfolgt durch das Wisconsin Department of Revenue bei der Registrierung.

Schritt: 1 Standardsatz

Der reguläre Umsatzsteuersatz in Wisconsin beträgt 5 % des Verkaufspreises. Lokale Kreis- oder Stadtsteuern können zusätzliche Sätze hinzufügen (insgesamt bis zu ca. 5,6 % oder mehr in einigen Gerichtsbarkeiten), abhängig vom Verkaufsort.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis × 5%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Wisconsin verwendet kein Reverse-Charge-Verfahren nach dem Mehrwertsteuerprinzip für Umsatz-/Gebrauchssteuer; Verkäufer erheben die Steuer, wenn eine steuerliche Anknüpfung (Nexus) besteht. Es gibt keinen Mechanismus, bei dem der Käufer die Gebrauchssteuer selbst veranlagt, anstatt dass der Verkäufer sie erhebt, außer in spezifischen Fällen steuerbefreiter Weiterverkäufe.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Steuerpflichtige Verkäufe an Privatverbraucher müssen die 5% Umsatzsteuer (zuzüglich anfallender lokaler Steuersätze) auf steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen enthalten, die der Umsatz-/Gebrauchssteuer unterliegen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Bei B2B-Transaktionen, wenn die verkaufte Dienstleistung steuerpflichtige digitale Güter oder steuerpflichtige vorinstallierte Software ist, muss die Umsatzsteuer vom Geschäftskunden erhoben werden. Für SaaS, das als nicht steuerpflichtige Datenverarbeitungsdienstleistung behandelt wird, wird keine Steuer erhoben.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Beachten Sie die allgemeinen Rechnungspraktiken für die Umsatzsteuer in Wisconsin (der Staat schreibt kein einzigartiges Umsatzsteuer-Rechnungsformat vor):

  • Name & Adresse des Verkäufers;
  • Umsatzsteuer-Kontonummer Wisconsin;
  • Rechnungsdatum;
  • Fortlaufende Rechnungsnummer;
  • Name und Adresse des Kunden;
  • Beschreibung der steuerpflichtigen Artikel/Dienstleistungen;
  • Nettopreis;
  • Steuerpflichtiger Betrag;
  • Steuersatz;
  • Steuerbetrag;
  • Gesamtbetrag fällig.

Schritt: 1 Meldeintervall

Das Meldeintervall wird von der DOR festgelegt – typischerweise monatlich, vierteljährlich oder jährlich, abhängig vom Umsatzvolumen.

Schritt: 2 Abgabefrist

Erklärungen und Zahlungen sind bis zum letzten Tag des Monats fällig, der auf das Ende des Berichtszeitraums folgt; für monatliche Einreicher mit vorzeitiger Fälligkeit kann der 20. des Folgemonats als Fälligkeitstermin gelten.

Schritt: 3 Einreichung

Einreichen und bezahlen Sie über das Online-Portal My Tax Account (MTA) bei Wisconsin DOR. ACH- und elektronische Zahlungsoptionen werden unterstützt.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Bewahren Sie Umsatzsteueraufzeichnungen für mindestens 4 Jahre ab dem Datum der Einreichung zu Prüfungszwecken auf.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch die Wisconsin-Umsatzsteuerregistrierung und die fiskalische Vertretung kann komplex sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und der fiskalischen Vertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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