Steuersatz nach Region Belarus

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Belarus erhebt einen Standardsatz von 20 % Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Waren und Dienstleistungen, einschließlich grenzüberschreitender digitaler und elektronischer Dienstleistungen, die an lokale Verbraucher geliefert werden. Für nicht ansässige digitale B2C-Anbieter gilt eine obligatorische jährliche Umsatzschwelle von 10.000 €. Sobald ihre Einnahmen von einzelnen belarussischen Kunden diese Grenze überschreiten, ist eine Registrierung beim Ministerium für Steuern und Abgaben erforderlich. Konforme nicht ansässige Unternehmen sind verpflichtet, vierteljährlich elektronisch Steuererklärungen einzureichen und Zahlungen zu leisten. Die Einreichungen sind jeweils bis zum 20. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum fällig.

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Belarus

Belarus erhebt eine Mehrwertsteuer von 20 % auf Waren und Dienstleistungen, einschließlich digitaler Produkte, die von nicht-ansässigen Unternehmen an belarussische Kunden geliefert werden. Nicht-ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen haben keine Registrierungsschwelle und müssen sich sofort nach dem ersten Verkauf beim Ministry of Taxes and Duties registrieren.

Offizieller Link der Regierung: Ministry of Taxes and Duties of Belarus

20.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

Bestimmte Finanzdienstleistungen, Versicherungen, medizinische Dienstleistungen, Bildungsdienstleistungen, Wohnungsvermietung

Anwendbare Steuer für

B2B und B2C

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

 Beim ersten Verkauf

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht erforderlich

Registrierungsverfahren

Registrierung beim Ministerium für Steuern und Abgaben zu Umsatzsteuerzwecken

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

SaaS, Software, digitale Produkte

Strafen

Zivilrechtliche Bußgelder und Zinsen fallen bei Fehlern, Versäumnissen, verspäteten Zahlungen oder unzureichender Buchführung an; spezifische Beträge gemäß dem belarussischen Steuergesetzbuch

Registrierungsschwelle

Erster Verkauf

Einreichungsintervall

Vierteljährlich 

Abgabetermin

Bis zum 20. des Monats

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

5 Jahre

Anleitungen: Belarus SaaS Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Januar 2018 verlangt Belarus von nicht ansässigen Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Belarus, sich für die Umsatzsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Umsatzbetrag.

 

Ausländische Anbieter müssen sich vor dem ersten Verkauf registrieren.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Ausländische Unternehmen registrieren sich über das Ministerium für Steuern und Abgaben der Republik Belarus. Der Prozess wird elektronisch über das “Persönliche Konto einer ausländischen Organisation” auf dem Steuerportal abgewickelt.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Registrierten Unternehmen wird eine UNP (УНП – Учетный номер плательщика) ausgestellt, die als Steueridentifikationsnummer dient.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Belarus beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 20%.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 20 %

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der ausländische Anbieter muss am Verkaufsort 20 % Mehrwertsteuer berechnen. Der Kundenstandort wird anhand der IP-Adresse, des Ländercodes der Bankkarte oder der Rechnungsadresse bestimmt.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die Mehrwertsteuer wird vom ausländischen Verkäufer nicht erhoben. Der Verkäufer muss die UNP des belarussischen Kunden einholen und überprüfen, um den Verkauf als B2B zu behandeln und das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Für B2C ist für Nichtansässige in der Regel keine formelle Mehrwertsteuerrechnung (ESF) erforderlich, Handelsrechnungen sollten jedoch Folgendes enthalten:

  • Name/Adresse des Lieferanten
  • Lieferanten-UNP
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Nummer
  • Leistungsbeschreibung
  • Mehrwertsteuersatz (20 %),
  • Gesamtbetrag in der Transaktionswährung.

Schritt: 1 Meldeintervall

Das Einreichungsintervall in Belarus ist vierteljährlich.

Schritt: 2 Abgabefrist

Die Einreichung muss bis zum 20. des Monats nach dem Meldequartal erfolgen. Die Zahlung ist bis zum 22. desselben Monats fällig.

Schritt: 3 Einreichung

Die Einreichungen erfolgen über das Portal des Ministeriums für Steuern und Abgaben. Zahlungen können in belarussischen Rubel (BYN) oder anderen unterstützten Fremdwährungen per Banküberweisung vorgenommen werden.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Obwohl spezifische Aufzeichnungsformulare für E-Dienstleistungen nicht streng vorgeschrieben sind, empfiehlt das allgemeine Steuerrecht, Aufzeichnungen für mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Sich in der Umsatzsteuerregistrierung und fiskalischen Vertretung in Belarus zurechtzufinden, kann eine Herausforderung sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich Umsatzsteuerregistrierung und fiskalischer Vertretung, wo dies erforderlich ist, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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