Steuersatz nach Region Südafrika

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Umsatzsteuer auf SaaS in Südafrika: Ein umfassender Leitfaden

Seit 1991 wendet Südafrika ein Mehrwertsteuersystem (VAT) an, um seine Steuerstruktur zu modernisieren und die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen. Dieses System gilt für verschiedene Waren und Dienstleistungen, einschließlich Software as a Service (SaaS). In diesem Leitfaden befassen wir uns mit den Feinheiten der Umsatzsteuer auf SaaS in Südafrika und bieten Unternehmen wichtige Informationen und praktische Ratschläge zur effektiven Einhaltung der Vorschriften.

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer für SaaS und andere digitale Dienstleistungen in Südafrika beträgt 15 %. Derzeit gibt es keine ermäßigten Mehrwertsteuersätze oder Ausnahmen speziell für digitale Güter oder Dienstleistungen. Alle Unternehmen, die SaaS in Südafrika verkaufen, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, wenn ihr jährlicher steuerpflichtiger Umsatz den von der South African Revenue Service (SARS) festgelegten Schwellenwert übersteigt. Nach der Registrierung müssen Unternehmen Mehrwertsteuererklärungen einreichen und Zahlungen gemäß dem festgelegten Zeitplan leisten.

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Südafrika

Südafrika führte 1991 ein Mehrwertsteuersystem ein, um seinen Steuersystem zu modernisieren und die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: South African Revenue Service

15.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Bildungsleistungen, die von einer anerkannten Bildungseinrichtung erbracht werden

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen, die von der Steuer befreit sind.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Sobald der Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Um sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren, laden Sie das Antragsformular für die Mehrwertsteuer (VAT101) herunter, unterschreiben Sie es und senden Sie es per E-Mail mit den erforderlichen Begleitdokumenten an die Steuerbehörde.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Bildungsleistungen, wie z. B. Fernunterrichtsprogramme, Bildungs-Webcasts, Kurse oder Bildungsprogramme und Webinare;
Spiele und Glücksspiele, einschließlich elektronischer Spiele, interaktiver Spiele, elektronischer Wetten oder Glücksspiele;
Auktionsdienste;
Online-Werbung oder Bereitstellung von Werbeflächen;
Online-Shopping-Portale;
Webbasierte Übertragungen;
Zugriff auf oder Herunterladen von E-Books, audiovisuellen Inhalten, Standbildern (z. B. Desktop-Themen, Fotos, Bildschirmschoner), Musik (z. B. Klingeltöne, Lieder, Live-Streaming-Performances) und Filmen;
Zugriff auf Blogs, Fachzeitschriften, Magazine, Zeitungen, Spiele, Publikationen, soziale Netzwerke, Webcasts, Webinare, Websites, Webanwendungen und Webserien;
Website-Hosting, Data Warehousing und Application-Hosting.

Strafen

Verspätete Einreichung:
Obwohl derzeit keine Strafe für die verspätete Abgabe einer Umsatzsteuererklärung selbst vorgesehen ist, kann eine anhaltende verspätete Abgabe zu Verwaltungssanktionen führen.
Verspätete Zahlung:
Auf den unbezahlten Mehrwertsteuerbetrag wird eine Strafe von 10 % erhoben.
Strafen bei Untertreibung:
Diese Strafen reichen von 10 % bei erheblicher Untertreibung bis zu 200 % bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung.
Strafen bei administrativer Nichteinhaltung:
Strafen in Höhe eines festen Betrags, basierend auf dem zu versteuernden Einkommen, zwischen 250 R und 16.000 R pro Monat, für jeden Monat der Nichteinhaltung (bis zu 35 Monate).

Registrierungsschwelle

ZAR 2,3 Millionen

Einreichungsintervall

Monatlich/Zweimonatlich

Abgabetermin

Bis zum letzten Tag des Monats, der auf das Ende des Besteuerungszeitraums folgt, auf den sich die Umsatzsteuererklärung bezieht.

E-Rechnungsanforderungen

Nein

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, Aufzeichnungen über alle erbrachten Dienstleistungen zu führen, wie z. B. Rechnungen, Steuerrechnungen, Gutschriften und Lastschriften, Kontoauszüge, Einzahlungsbelege und mehr. Diese Aufzeichnungen müssen 5 Jahre lang aufbewahrt werden und können elektronisch gespeichert werden.

Anleitungen: Südafrika SaaS Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

In Südafrika beträgt die Körperschaftssteuerschwelle ZAR 2.300.000 innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten.

Neue Regelung (Gültig ab 1. April 2025):
• Reines B2B: Ausländische Anbieter, die ausschließlich an umsatzsteuerlich registrierte südafrikanische Händler verkaufen, sind von der Definition von “elektronische Dienstleistungen” ausgeschlossen und müssen sich nicht registrieren.
• Gemischt (B2B & B2C): Wenn Sie sowohl an Unternehmen als auch an Verbraucher verkaufen, müssen Sie sich registrieren, wenn der Gesamtumsatz den Schwellenwert überschreitet. Sie können die Haftung nicht aufteilen; Sie müssen die Mehrwertsteuer auf alle Verkäufe (einschließlich B2B) abführen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Registrierung über SARS eFiling mit dem Formular VAT101. Ausländische Lieferanten können sich elektronisch registrieren, ohne ein lokales Bankkonto (unter bestimmten Bedingungen) oder eine physische Präsenz zu benötigen.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Unternehmen erhalten eine Umsatzsteuer-Referenznummer.

  • Format: 10 Ziffern, beginnend mit ‘4’.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Südafrika beträgt 15 % (Standard-Mehrwertsteuersatz).

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 15%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

• Wenn der Lieferant NICHT registriert ist (Reines B2B): Der südafrikanische Geschäftskäufer muss die “Mehrwertsteuer auf importierte Dienstleistungen” (Reverse-Charge-Verfahren) selbst veranlagen.
• Wenn der Lieferant REGISTRIERT ist (Gemischt): Der Lieferant muss 15 % Mehrwertsteuer berechnen. Der lokale Käufer macht diese dann als Vorsteuer geltend.

 

  • Produktkategorie, die für ermäßigte/befreite Steuer infrage kommt: Ja: Bildungsdienstleistungen von qualifizierten Einrichtungen. Qualifikation der Einrichtung erforderlich

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Berechnen Sie 15 % Mehrwertsteuer auf alle elektronischen Dienstleistungen, die an südafrikanische Einwohner/Nicht-Händler geliefert werden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

• Reiner B2B-Anbieter: Berechnen Sie keine Mehrwertsteuer. (Käufer wickelt das Reverse-Charge-Verfahren ab).
• Gemischter Anbieter: Berechnen Sie 15 % Mehrwertsteuer. Stellen Sie eine gültige Steuerrechnung aus, damit der Käufer den Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Es gelten strenge Anforderungen (Abschnitt 20). Rechnungen müssen Folgendes enthalten:

• Die Worte “Steuerrechnung”
• Name, Adresse & USt-ID-Nummer des Lieferanten
• Name, Adresse & Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers (für B2B)
• Datum & fortlaufende Nummer
• Vollständige und korrekte Beschreibung der Dienstleistung
• Lieferwert, MwSt.-Betrag und Gesamtbetrag.

Schritt: 1 Meldeintervall

In Südafrika werden Steuern typischerweise alle 2 Monate (Kategorie A oder B) oder monatlich (Kategorie C) erklärt, wenn der Umsatz hoch ist (>ZAR 30m).

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern sollten am oder vor dem letzten Geschäftstag des Monats nach dem Steuerzeitraum eingereicht werden.

Schritt: 3 Einreichung

Streng via SARS eFiling einreichen. Zahlungen müssen über SWIFT/EFT auf das Bankkonto von SARS erfolgen, wobei sicherzustellen ist, dass die korrekte Payment Reference Number (PRN) verwendet wird.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Alle Steuerunterlagen sollten für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Handhabung der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Südafrika kann eine Herausforderung darstellen. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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