Steuersatz nach Region Dominikanische Republik

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Die SaaS-Umsatzsteuer in der Dominikanischen Republik verstehen: Ein umfassender Leitfaden

In der Dominikanischen Republik bewegen sich SaaS-Anbieter (Software as a Service) in einer Umsatzsteuerlandschaft, die durch eine Mehrwertsteuer (MwSt.) von 18 % definiert ist. Diese Steuer wurde 1992 eingeführt, um die Einnahmen zu diversifizieren und die Steuerehrlichkeit zu verbessern. Sie gilt für die meisten digitalen Dienstleistungen, einschließlich SaaS-Angebote. Das Verständnis der Einzelheiten der Mehrwertsteuer und ihrer Auswirkungen ist für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, um einen reibungslosen und konformen Geschäftsbetrieb auf dem dominikanischen Markt zu gewährleisten.

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Dominikanische Republik

Die Dominikanische Republik führte 1992 ein Mehrwertsteuersystem ein, um ihre Einnahmequellen zu diversifizieren und die Steuerbefolgung zu verbessern.

Offizieller Link der Regierung: Dirección General de Impuestos Internos

18.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Online-Verkauf von E-Books

Steuerbefreite Produktkategorien

In der Dominikanischen Republik sind keine digitalen Güter oder Dienstleistungen von der Steuer befreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Gilt, wenn der Nichtansässige keinen DRC Umsatzsteuervertreter hat.

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Vor Aufnahme steuerpflichtiger Tätigkeiten ist eine Registrierung erforderlich

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Unternehmen müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht elektronisch oder persönlich bei den dominikanischen Steuerbehörden registrieren.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Online-Werbung
Online-Vermittlung (Provisionen)
Datenübertragung
Streaming

Strafen

In der Dominikanischen Republik wird eine Strafe verhängt, wenn die ITBIS verspätet eingereicht oder bezahlt wird. Diese Strafe beträgt 10 % des fälligen Betrags für den ersten Monat der Verspätung und für die Folgemonate 4 % des fälligen Betrags.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Der Stichtag für die Einreichung und Zahlung ist der 20. Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt.

E-Rechnungsanforderungen

ja 

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über alle Transaktionen zu führen, die sowohl Verkäufe als auch Käufe umfassen, um ihre ITBIS-Anmeldungen zu belegen. Gemäß der Abgabenordnung der Dominikanischen Republik sind diese Buchhaltungsunterlagen zehn Jahre lang aufzubewahren.

Anleitungen: Dominikanische Republik SaaS Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Es gibt keine Registrierungsschwelle für lokale Unternehmen; die Registrierung ist bei Betriebsaufnahme obligatorisch. Für Nichtansässige wurde das 2025 in Kraft tretende Mandat (Dekret 30-25), das digitale Anbieter zur Registrierung verpflichtete, im März 2025 aufgehoben. Derzeit sind nicht ansässige SaaS-Anbieter nicht zur Registrierung verpflichtet, es sei denn, sie verfügen über eine Betriebsstätte (Permanent Establishment).

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Wird von der DGII (Dirección General de Impuestos Internos) bearbeitet. Ansässige Unternehmen müssen einen Registro Nacional de Contribuyentes (RNC) beantragen.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Steuer-ID ist die RNC, ausgestellt von der DGII.

Schritt: 1 Standard ITBIS (VAT) Satz

Der Standard ITBIS (VAT) Satz in der Dominikanischen Republik beträgt 18%.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 18 %

Schritt: 3 Aufbewahrung von Aufzeichnungen:

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Nach der Aufhebung des Dekrets 30-25 sind nicht ansässige SaaS-Anbieter derzeit nicht verpflichtet, ITBIS von einzelnen Verbrauchern einzuziehen. Die Regierung kann dies möglicherweise über Einbehaltungen bei Kreditkartenabwicklern erfassen, der Anbieter ist jedoch derzeit von der direkten Einziehung befreit.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Ausländische SaaS-Anbieter sollten ITBIS nicht zu ihren Rechnungen hinzufügen. Der lokale Geschäftsempfänger muss die Steuer an der Quelle einbehalten.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Damit der dominikanische Käufer die Ausgabe abziehen kann, sollte die Rechnung Folgendes enthalten:

  • Rechtlicher Name des Lieferanten
  • Adresse
  • Herkunftsland
  • Datum
  • Dienstleistungsbeschreibung
  • Betrag
  • Währung.

Der Käufer wird dann einen lokalen “Comprobante de Pago al Exterior” (B17) im DGII-System ausstellen.

Schritt: 1 Meldeintervall

In der Dominikanischen Republik müssen Steuern monatlich eingereicht werden (nur für RNC-registrierte Unternehmen).

Schritt: 2 Abgabefrist

Erklärungen müssen bis zum 20. Tag des Monats nach dem Meldezeitraum eingereicht und bezahlt werden.

Schritt: 3 Einreichung

Erklärungen (Formular IT-1 für ITBIS und IR-17 für Quellensteuern) werden über das virtuelle Büro der DGII (OFV) eingereicht. Die Zahlung erfolgt über autorisierte Banken oder elektronische Überweisungen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Alle steuerrelevanten Unterlagen und Buchhaltungsaufzeichnungen müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden (Art. 50 des Steuergesetzbuches).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch die Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung der Dominikanischen Republik kann komplex sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

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