Steuersatz nach Region Griechenland

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Die Mehrwertsteuer in Griechenland verstehen: Ein Leitfaden für SaaS-Unternehmen

Griechenland führte 1987 das EU-Mehrwertsteuersystem ein und passte damit seinen Steuerrahmen an europäische Standards an. Im Rahmen dieses Systems sind Unternehmen verpflichtet, Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Waren und Dienstleistungen zu erheben und einzuziehen, einschließlich derer, die elektronisch erbracht werden, wie SaaS. Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Griechenland beträgt 24 % und gilt für die meisten digitalen Dienste. Einige Kategorien von Produkten oder Dienstleistungen können jedoch einem ermäßigten Satz von 13 % unterliegen, wie z.B. E-Learning-Dienste, die von öffentlichen Einrichtungen für den Vorschul-, Schul- oder Hochschulbereich angeboten werden. 

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Griechenland

Griechenland hat 1987 das EU-Mehrwertsteuersystem übernommen und sein Steuersystem an die europäischen Standards angepasst.

Offizieller Link der Regierung: Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen

24.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

13.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Für E-Learning-Dienstleistungen gilt ein ermäßigter Satz von 9 %, wenn sie sich auf Vorschulen, Schulen oder Universitäten beziehen.

Steuerbefreite Produktkategorien

E-Learning-Dienste sind von der Steuer befreit, wenn sie sich auf Vorschule, Schule oder Universität beziehen und von einer öffentlichen Einrichtung angeboten werden.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Sie können sich über das TaxisNet-Portal der griechischen Steuerbehörden für MOSS registrieren. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU (Nicht-Unionsregelung) werden folgende Informationen benötigt:

Firmenname und Kontaktdaten
Steuernummer im Land der Registrierung
Bankverbindung
Eine elektronische Erklärung, die bestätigt, dass das Unternehmen nicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer innerhalb der EU registriert ist
Das Datum, an dem Sie beginnen, MOSS zu nutzen

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob sie über Plattformen wie Shopify gekauft oder über Dienste wie Amazon Prime abgerufen werden, werden zunehmend als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ kategorisiert. Diese Kategorie umfasst auch herunterladbare und gestreamte Musik, unabhängig davon, ob Sie eine MP3 kaufen oder Musikdienste nutzen. Darüber hinaus umfasst sie Cloud-basierte Software und as-a-Service-Produkte (SaaS, PaaS, IaaS), Websites, Website-Hosting-Dienste, Internetdienstanbieter, Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Säumniszuschläge:
Bei verspäteter Abgabe von Umsatzsteuererklärungen wird eine Strafe von 100 € erhoben. Bei einer Verspätung von mehr als 30 Tagen erhöht sich die Strafe auf 250 €.
Falsche Steuererklärungen:
Bei falsch deklarierter Umsatzsteuer können die Strafen je nach Schwere der Falschdeklaration bis zu 50 % der Steinschuld betragen.
Säumniszuschläge bei Zahlungsverzug:
Für verspätete Zahlungen werden Zinsen in Höhe von 0,73 % pro Monat auf den ausstehenden Umsatzsteuerbetrag erhoben.
Nichtregistrierung:
Die Nichtregistrierung für die Umsatzsteuer kann zu Strafen führen, die je nach den Umständen variieren, einschließlich potenzieller Geldstrafen und Steuernachzahlungen.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Letzter Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Relevante Aufzeichnungen müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Anleitungen: Griechenland SaaS-Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Juli 2003 verlangt Griechenland von Nicht-EU-Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) von digitalen Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Griechenland, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Umsatzbetrag. Die Verpflichtung wurde ab dem 1. Januar 2015 auf in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ausgeweitet.

 

Ab dem 1. Januar 2019 wendet Griechenland eine Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 10.000 EUR für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an. Diese Schwelle gilt nicht für Unternehmen außerhalb der EU.

• B2B: 0 € (Eine Registrierung ist für nicht ansässige SaaS-Anbieter in der Regel nicht erforderlich, da das Reverse-Charge-Verfahren gilt).
• B2C: 10.000 € EU-weiter Schwellenwert. Wenn Sie außerhalb der EU ansässig sind, beträgt der Schwellenwert 0 € (verpflichtend ab dem ersten Verkauf).

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Die Registrierung wird von der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) abgewickelt. Nicht-EU-Unternehmen müssen einen lokalen Fiskalvertreter ernennen. EU-Unternehmen können sich direkt über das One-Stop Shop (OSS) Portal in ihrem Heimatland registrieren.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Das AFM (Arithmos Forologikou Mitroou) dient als Steuer-ID/USt-IdNr. (Format: EL gefolgt von 9 Ziffern).

ck oder andere steuerpflichtige Aktivitäten in Frankreich.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Griechenland beträgt der reguläre USt-Satz 24 % (für SaaS/digitale Dienste).

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 24%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Ja. Für grenzüberschreitende B2B SaaS-Verkäufe kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Der griechische Geschäftskäufer ist für die Selbsteinschätzung und Abführung der USt. verantwortlich. Der Verkäufer weist keine USt. auf der Rechnung aus.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Sie müssen 24 % Mehrwertsteuer am Verkaufsort je nach Standort des Kunden berechnen. Nutzen Sie das OSS (Nicht-Unionsregelung), wenn Sie außerhalb der EU ansässig sind, um die Einhaltung zu vereinfachen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Berechnen Sie keine Mehrwertsteuer, wenn der Käufer eine gültige, über VIES verifizierte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorlegt. Fügen Sie den Text hinzu: “Reverse Charge: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.”

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen Folgendes enthalten:

 

• Vollständige Namen/Adressen von Lieferant & Käufer
• Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten (mit EL-Präfix)
• Griechische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers (für B2B)
• Eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer
• Ausstellungsdatum und Leistungsdatum
• Beschreibung der SaaS-Dienstleistung
• Nettobetrag, Mehrwertsteuersatz (24 %) und Mehrwertsteuerbetrag (oder Grund der Befreiung)
• QR-Code & MARK: Ab Februar 2026 (Großunternehmen) / Oktober 2026 (Andere) müssen B2B-Rechnungen einen QR-Code enthalten, der mit der myDATA-Plattform verknüpft ist.

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern sollten eingereicht werden: 

  • OSS: Quartalsweise.
  • Lokale Registrierung: Monatlich oder quartalsweise (je nach Buchführung).

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern müssen eingereicht werden:

  • OSS: Ende des Monats nach dem Quartal (z.B. 30. April für Q1).
  • Lokal: Im Allgemeinen der letzte Tag des Folgemonats.

 

Schritt: 3 Einreichung

Elektronische Einreichung über das myAADE / TAXISnet Portal. Zahlungen erfolgen über SEPA oder das “Debt ID”-System.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen sollten für digitale Dienste mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden (EU-Standard).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Bewältigung der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Griechenland kann eine Herausforderung sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

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