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Louisiana SaaS-Umsatzsteuer: Ein Überblick

In Louisiana beträgt der aktuelle Umsatzsteuersatz für SaaS und andere digitale Dienstleistungen 4,5 %. Angesichts der laufenden Diskussionen über mögliche Steuerreformen zur Bewältigung der finanziellen Herausforderungen ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, über alle zukünftigen Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben. Derzeit gibt es im Bundesstaat keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz und es sind auch keine bestimmten Produkt- oder Dienstleistungskategorien von der Steuer ausgenommen. Daher ist es für einen reibungslosen Geschäftsablauf unerlässlich, die genauen Verpflichtungen zu kennen und sich im Bereich der Compliance zurechtzufinden.

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Louisiana

Die Umsatzsteuer in Louisiana verbleibt bei 4,45 %, während weiterhin Diskussionen über eine Steuerreform geführt werden, um Haushaltsdefizite zu beheben und die Haushaltsstabilität zu verbessern.

Offizieller Link der Regierung: Louisiana Department of Revenue

4.50%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Nicht anwendbar in den USA

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Wenn Sie einen Umsatz von über 100.000 US-Dollar erzielen.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Ja

Registrierungsverfahren

Registrieren Sie sich beim Louisiana Department of Revenue, um eine Umsatzsteuer-Kontonummer zu erhalten.
Reichen Sie das Formular CIFT-620 (Louisiana Corporation Income and Franchise Tax Return) ein, wenn Sie Einkünfte aus Louisiana erzielen.
Ernennen Sie bei Bedarf einen registrierten Vertreter in Louisiana

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

SaaS, Videospiele, digitale Produkte

Strafen

5 % der nicht gezahlten Steuer für jeden Monat, maximal 25 % (verspätete Einreichung); 10 % der nicht gezahlten Steuer nach 30 Tagen (verspätete Zahlung)

Registrierungsschwelle

$100,000.00

Einreichungsintervall

Monatlich, vierteljährlich oder jährlich

Abgabetermin

des Monats

E-Rechnungsanforderungen

Keine landesweite E-Invoicing-Pflicht

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Einkommensteuererklärungen und Belege: mindestens 3 Jahre, empfohlen 7 Jahre

Lokaler Steuersatzbereich

0% – 7%

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Einhaltung der Umsatzsteuerbestimmungen in Louisiana: Wichtige Informationen zur monatlichen Einreichung und Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die Einhaltung der Umsatzsteuerbestimmungen auf Bundesstaatsebene kann komplex sein, und Louisiana bildet da keine Ausnahme. Unternehmen müssen die festgelegte Einreichungsfrist einhalten, die monatlich ist. Das bedeutet, dass Unternehmen verpflichtet sind, ihre Umsatzsteuererklärungen monatlich einzureichen und die entsprechenden Zahlungen zu leisten. Darüber hinaus ist die Frist für diese Zahlungen der 20. eines jeden Monats. Um die Einhaltung der Anforderungen an die Aufbewahrung von Aufzeichnungen zu gewährleisten, müssen Unternehmen die Einkommensteuererklärungen und die dazugehörigen Unterlagen mindestens drei Jahre lang, idealerweise sieben Jahre lang, aufbewahren.

Unterstützung mehrerer Währungen

Elektronische Rechnungsstellung in Louisiana und Einblicke von Steuerexperten

Obwohl es in Louisiana derzeit keine landesweite Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gibt, ist es ratsam, sich über alle Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden zu halten. Die elektronische Rechnungsstellung bietet zahlreiche Vorteile, darunter höhere Effizienz, geringere Kosten und verbesserte Genauigkeit. Darüber hinaus kann die Beratung durch Steuerexperten wertvolle Hinweise liefern und Ihnen helfen, sich in den Feinheiten der SaaS-Umsatzsteuerlandschaft von Louisiana zurechtzufinden. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachleuten kann sicherstellen, dass Sie die Vorschriften einhalten und Ihre Steuerstrategie optimieren.

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