Steuersatz nach Region Aruba

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Arubas Steuerlandschaft für die indirekte Besteuerung wird durch eine geschichtete Umsatzsteuer von 7 % (bestehend aus BBO, BAVP und BAZV) definiert, nachdem die vorgeschlagene Mehrwertsteuerreform von 12,5 % auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Bemerkenswert ist, dass diese kombinierte Steuer von 7 % ausschließlich für nicht ansässige Anbieter digitaler Güter und elektronischer Dienstleistungen gilt, die an lokale Verbraucher verkaufen, und eine Registrierung ab der ersten Transaktion erfordert. Die Einhaltung der Vorschriften erfolgt vollständig digital, mit obligatorischen monatlichen elektronischen Einreichungen und Zahlungen, die bis zum 15. des Folgemonats fällig sind.

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Aruba

Aruba betreibt kein Mehrwertsteuersystem; es erhebt eine gestaffelte Umsatzsteuer mit einem kombinierten Satz von 7 % (BBO 2,5 % + BAVP 1,5 % + BAZV 3 %) ab dem 1. Januar 2023. 

Offizieller Link der Regierung: Offizieller Regierungslink

7% 

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Kein ermäßigter Satz für digitale Waren und Dienstleistungen

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Nach dem ersten Verkauf

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Optional

Registrierungsverfahren

Registrieren Sie sich bei DIMP über das BOi Online-Portal; Nichtansässige können einen Fiskalvertreter beauftragen, der sie bei den Einreichungs- und Zahlungsverpflichtungen vertritt

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

SaaS, Software, Videospiele, Digitale Produkte

Strafen

Verzugszuschlag bei verspäteter Einreichung/Zahlung: Afl. 250 mindestens, Afl. 10.000 höchstens.

Grobfahrlässigkeit: bis zu 100 % der fälligen Steuer. 

Registrierungsschwelle

Erste Transaktion

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 15. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats

E-Rechnungsanforderungen

Pflicht

Anleitungen: Aruba SaaS VAT

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Januar 2023 verlangt Aruba von nicht ansässigen Anbietern bestimmter Dienstleistungen, einschließlich digitaler Dienstleistungen, an Verbraucher (B2C) in Aruba, sich für die Mehrwertsteuer (VAT) zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Umsatzbetrag.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Das Verfahren für ausländische Anbieter elektronischer Dienstleistungen ist eine spezifische Registrierung für die Umsatzsteuer (BBO/BAZV/BAVP) auf elektronische Dienstleistungen. Dies erfolgt über das Departamento di Impuesto (Finanzamt).

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die dem Unternehmen ausgestellte Steueridentifikationsnummer wäre die lokale Steuer-ID für die Zwecke der Umsatzsteuer. Die ausstellende Behörde ist das Departamento di Impuesto (Steuerbehörde).

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der kombinierte Steuersatz, allgemein als Umsatzsteuer (BBO/BAZV/BAVP) bezeichnet, beträgt 7,00 % auf den Bruttopreis der Dienstleistung.

Schritt: 2 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Mehrwertsteuerbetrag = Bruttopreis x 7,00 %

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der nicht ansässige Anbieter elektronischer Dienstleistungen muss die 7,00% Umsatzsteuer (BBO/BAZV/BAVP) vom privaten Verbraucher in Aruba einziehen und abführen. Der Ort der Leistungserbringung gilt als der Wohnsitz des Kunden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Der nicht ansässige Anbieter erhebt die 7,00% Steuer NICHT. Auf der Rechnung sollte vermerkt sein, dass die Transaktion dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt, wodurch der arubanische Geschäftskunde für die Steuer haftbar gemacht wird.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Bei Inlandsverkäufen ist die Nennung der BBO/BAZV/BAVP als separater Posten auf einer Rechnung/Quittung untersagt, was bedeutet, dass der Preis steuerinklusive sein muss.

 

Für grenzüberschreitende B2B-Verkäufe, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, muss die von dem ausländischen Lieferanten ausgestellte Rechnung typischerweise Folgendes enthalten:

  • den Namen des Lieferanten
  • deren USt-IdNr.
  • den Namen und die Adresse des Kunden
  • eine Rechnungsnummer
  • eine Beschreibung der Dienstleistung
  • den Nettopreis
  • einen eindeutigen Hinweis, dass das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet

Schritt: 1 Meldeintervall

Die Meldefrist für die Umsatzsteuer (BBO/BAZV/BAVP) ist in der Regel monatlich.

Schritt: 2 Abgabefrist

Die Steuererklärung ist typischerweise am 15. Tag des Monats nach dem Meldezeitraum fällig.

Schritt: 3 Einreichung

Die Einreichung erfolgt über das elektronische System des Departamento di Impuesto (Finanzamt). Steuerpflichtige können dazu verpflichtet sein, einen lokalen Steuervertreter zu bestellen. Zahlungsmethoden werden typischerweise vom Finanzamt bereitgestellt.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Die Mindestaufbewahrungsfrist beträgt für steuerrelevante Aufzeichnungen in der Regel 7 Jahre.

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Die Navigation durch Arubas Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann eine Herausforderung sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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