Steuersatz nach Region Deutschland

Region auswählen

SaaS-Umsatzsteuer in Deutschland: Ein ausführlicher Leitfaden für Unternehmen

Deutschland, bekannt für seine strenge und effiziente Steuerverwaltung, hat 1968 das EU-Mehrwertsteuersystem (MwSt) eingeführt. Für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, die Feinheiten der Umsatzsteuer auf SaaS zu verstehen und einzuhalten.

In der Regel unterliegen SaaS-Dienstleistungen dem Regelsatz der Umsatzsteuer von 19 %. Je nach Art der Dienstleistung können jedoch ermäßigte Sätze zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sind bestimmte Bildungsdienstleistungen, die von anerkannten Einrichtungen erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreit.

Die Einhaltung der Umsatzsteuerbestimmungen in Deutschland erfordert die Einhaltung bestimmter Einreichungsfristen und Zahlungstermine. Unternehmen müssen vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen einreichen und sicherstellen, dass Zahlungen die Behörden bis zum 20. Tag des Folgemonats erreichen. Die Führung genauer Aufzeichnungen über abgeschlossene Transaktionen ist für Überprüfungszwecke unerlässlich. Diese Aufzeichnungen müssen den zuständigen Behörden zehn Jahre lang elektronisch zugänglich sein.

Mosaikbild

Deutschland

Deutschland führte 1968 das EU-Mehrwertsteuersystem ein, mit dem Fokus auf einer starken und effizienten Steuerverwaltung.

Offizieller Link der Regierung: Bundeszentralamt für Steuern

19.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

7.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Es gibt keinen ermäßigten Steuersatz für digitale Produkte oder Dienstleistungen.

Steuerbefreite Produktkategorien

Einige Bildungsdienstleistungen, die von anerkannten Einrichtungen erbracht werden

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Ja

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Gemäß § 18 Abs. 4c des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) müssen sich Unternehmer registrieren lassen, bevor sie Umsätze im Rahmen der besonderen EU-Regelung tätigen. Zunächst muss ein E-Händler eine BZSt-Nummer beantragen, um auf das BZStOnline-Portal für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen zugreifen zu können. Für die Umsatzsteuerregistrierung muss das Unternehmen ein Umsatzsteuer-Anmeldeformular zusammen mit den folgenden unterstützenden Dokumenten ausfüllen und einreichen:

Nachweis der Umsatzsteuer- oder Steuerregistrierung im Heimatland
Eine Kopie der Gründungsurkunde des Unternehmens
Eine Kopie der Satzung des Unternehmens
Bei der Ernennung eines lokalen Steuerberaters oder Fiskalvertreters eine Vollmacht oder Handlungsvollmacht

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob sie über Plattformen wie Shopify gekauft oder über Dienste wie Netflix abgerufen werden, fallen unter die Steuerkategorie „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“. Herunterladbare und gestreamte Musik, wie z. B. MP3s oder Dienste wie SoundCloud oder Spotify, werden ebenfalls der Kategorie Audio zugerechnet.

Diese Kategorie umfasst auch Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte, einschließlich Software-as-a-Service (SaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) und Infrastructure-as-a-Service (IaaS). Darüber hinaus deckt sie Websites, Website-Hosting-Dienste, Internetdienstanbieter, Datenbankbereitstellung, Online-Werbung, Affiliate-Marketing, Dating-Dienste und andere über das Internet oder elektronische Netze bereitgestellte Dienste ab, die weitgehend automatisiert sind und nur minimale menschliche Eingriffe erfordern.

Strafen

Aufzeichnungen über abgeschlossene Transaktionen müssen aufbewahrt werden, um die Richtigkeit von Steuererklärungen und -zahlungen zu überprüfen. Diese Aufzeichnungen sollten dem Bundeszentralamt für Steuern oder der zuständigen zentralen Behörde anderer EU-Mitgliedstaaten auf Anfrage elektronisch zugänglich gemacht werden können. Die Aufbewahrungsfrist für diese Aufzeichnungen beträgt zehn Jahre.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch, wird noch phasenweise eingeführt

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Aufzeichnungen über abgeschlossene Transaktionen müssen aufbewahrt werden, um die Richtigkeit von Steuererklärungen und -zahlungen zu überprüfen. Diese Aufzeichnungen sollten dem Bundeszentralamt für Steuern oder der zuständigen zentralen Behörde anderer EU-Mitgliedstaaten auf Anfrage elektronisch zugänglich gemacht werden können. Die Aufbewahrungsfrist für diese Aufzeichnungen beträgt zehn Jahre.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Deutschland: E-Rechnung

Obwohl die E-Rechnung in Deutschland noch nicht verpflichtend ist, wird ihre schrittweise Einführung derzeit umgesetzt. Die Einführung der E-Rechnung kann die Compliance-Prozesse rationalisieren und die Effizienz steigern. Es wird dringend empfohlen, sich mit Steuerberatern zu beraten, um ein umfassendes Verständnis und die Einhaltung der sich ständig weiterentwickelnden Vorschriften zu gewährleisten.

Unterstützung mehrerer Währungen

Umsatzsteuermanagement bei SaaS in Deutschland: Praktische Tipps

Unternehmen, die SaaS-Transaktionen innerhalb Deutschlands durchführen, müssen der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften Priorität einräumen. Hier sind einige praktische Tipps, um diesen Prozess zu vereinfachen:

– Bleiben Sie auf dem Laufenden: Verfolgen Sie regelmäßig Aktualisierungen und Änderungen der Mehrwertsteuervorschriften, um sicherzustellen, dass Sie die aktuellen Anforderungen erfüllen.

– Konsultieren Sie Steuerfachleute: Lassen Sie sich von erfahrenen Steuerfachleuten beraten, um sich in den komplexen Anforderungen der Umsatzsteuer-Compliance zurechtzufinden.

– Nutzung elektronischer Rechnungsstellung: Setzen Sie auf E-Invoicing-Lösungen, um die Rechnungsstellung zu optimieren und Compliance-Prozesse zu automatisieren.

– Sorgfältige Aufzeichnungen führen: Führen Sie genaue und leicht zugängliche Aufzeichnungen über alle Transaktionen, um die Überprüfung zu erleichtern und die Compliance nachzuweisen.

Die Einhaltung dieser Richtlinien kann Unternehmen dabei helfen, Risiken zu minimieren, Genauigkeit zu gewährleisten und ihre Bemühungen zur Einhaltung der Umsatzsteuer in Deutschland zu optimieren.

Bereit anzufangen?

Wir haben die Reise bereits hinter uns, die Sie gerade antreten. Lassen Sie uns unsere 18-jährige Erfahrung mit Ihnen teilen und Ihre globalen Träume gemeinsam verwirklichen.

Mit einem Experten sprechen
Mosaikbild
de_DEDeutsch