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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

SaaS-Umsatzsteuer in Deutschland: Ein ausführlicher Leitfaden für Unternehmen

Deutschland, bekannt für seine strenge und effiziente Steuerverwaltung, hat 1968 das EU-Mehrwertsteuersystem (MwSt) eingeführt. Für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, ist es von entscheidender Bedeutung, die Feinheiten der Umsatzsteuer auf SaaS zu verstehen und einzuhalten.

In der Regel unterliegen SaaS-Dienstleistungen dem Regelsatz der Umsatzsteuer von 19 %. Je nach Art der Dienstleistung können jedoch ermäßigte Sätze zur Anwendung kommen. Darüber hinaus sind bestimmte Bildungsdienstleistungen, die von anerkannten Einrichtungen erbracht werden, von der Umsatzsteuer befreit.

 

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Deutschland

Deutschland führte 1968 das EU-Mehrwertsteuersystem ein, mit dem Fokus auf einer starken und effizienten Steuerverwaltung.

Offizieller Link der Regierung: Bundeszentralamt für Steuern

19.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

7.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Es gibt keinen ermäßigten Steuersatz für digitale Produkte oder Dienstleistungen.

Steuerbefreite Produktkategorien

Einige Bildungsdienstleistungen, die von anerkannten Einrichtungen erbracht werden

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Gemäß § 18 Abs. 4c des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) müssen sich Unternehmer registrieren lassen, bevor sie Umsätze im Rahmen der besonderen EU-Regelung tätigen. Zunächst muss ein E-Händler eine BZSt-Nummer beantragen, um auf das BZStOnline-Portal für die Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen zugreifen zu können. Für die Umsatzsteuerregistrierung muss das Unternehmen ein Umsatzsteuer-Anmeldeformular zusammen mit den folgenden unterstützenden Dokumenten ausfüllen und einreichen:

Nachweis der Umsatzsteuer- oder Steuerregistrierung im Heimatland
Eine Kopie der Gründungsurkunde des Unternehmens
Eine Kopie der Satzung des Unternehmens
Bei der Ernennung eines lokalen Steuerberaters oder Fiskalvertreters eine Vollmacht oder Handlungsvollmacht

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob sie über Plattformen wie Shopify gekauft oder über Dienste wie Netflix abgerufen werden, fallen unter die Steuerkategorie „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“. Herunterladbare und gestreamte Musik, wie z. B. MP3s oder Dienste wie SoundCloud oder Spotify, werden ebenfalls der Kategorie Audio zugerechnet.

Diese Kategorie umfasst auch Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte, einschließlich Software-as-a-Service (SaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) und Infrastructure-as-a-Service (IaaS). Darüber hinaus deckt sie Websites, Website-Hosting-Dienste, Internetdienstanbieter, Datenbankbereitstellung, Online-Werbung, Affiliate-Marketing, Dating-Dienste und andere über das Internet oder elektronische Netze bereitgestellte Dienste ab, die weitgehend automatisiert sind und nur minimale menschliche Eingriffe erfordern.

Strafen

Aufzeichnungen über abgeschlossene Transaktionen müssen aufbewahrt werden, um die Richtigkeit von Steuererklärungen und -zahlungen zu überprüfen. Diese Aufzeichnungen sollten dem Bundeszentralamt für Steuern oder der zuständigen zentralen Behörde anderer EU-Mitgliedstaaten auf Anfrage elektronisch zugänglich gemacht werden können. Die Aufbewahrungsfrist für diese Aufzeichnungen beträgt zehn Jahre.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich und Quartalsweise

Abgabetermin

10. des Folgemonats

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Aufzeichnungen über abgeschlossene Transaktionen müssen aufbewahrt werden, um die Richtigkeit von Steuererklärungen und -zahlungen zu überprüfen. Diese Aufzeichnungen sollten dem Bundeszentralamt für Steuern oder der zuständigen zentralen Behörde anderer EU-Mitgliedstaaten auf Anfrage elektronisch zugänglich gemacht werden können. Die Aufbewahrungsfrist für diese Aufzeichnungen beträgt zehn Jahre.

Anleitungen: Deutschland SaaS-Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Juli 2003 verlangt Deutschland von Nicht-EU-Anbietern (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Deutschland, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese zu erheben, unabhängig vom Umsatzbetrag. Die Verpflichtung wurde ab dem 1. Januar 2015 auf in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ausgeweitet.

 

Ab dem 1. Januar 2019 wendet Deutschland eine Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 10.000 EUR für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an. Diese Schwelle gilt nicht für Nicht-EU-Unternehmen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Ausländische Unternehmen registrieren sich über das Finanzamt, das ihrem Herkunftsland zugeordnet ist (z. B. Finanzamt Kassel-Hofgeismar für US-Unternehmen). Die Registrierung erfolgt über das ELSTER-Portal.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

• Steuernummer: Lokale Steuer-ID für nationale Steuererklärungen.
• USt-IdNr (VAT ID): Mit dem Präfix “DE”, ausgestellt vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für den grenzüberschreitenden Handel.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Deutschland beträgt 19 % für SaaS- und digitale Dienstleistungen.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 19%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Gilt für die meisten B2B-SaaS-Verkäufe. Wenn ein ausländischer Lieferant an ein deutsches Unternehmen verkauft, ist der Leistungsort Deutschland, aber der Käufer schuldet die Umsatzsteuer. Der Verkäufer berechnet keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, wenn er die gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers besitzt.

 

  • Produktkategorie für ermäßigte/befreite Steuer berechtigt: Ja. Bildungsdienstleistungen, die gemäß §4 Nr.21 UStG genehmigt sind, sind von der Steuer befreit. Der Anbieter muss eine offizielle Befreiungsbescheinigung erhalten.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der Verkäufer muss 19% deutsche Umsatzsteuer berechnen. Sie können den Union-OSS (wenn in der EU ansässig) oder den Nicht-Union-OSS (wenn außerhalb der EU ansässig) nutzen, um die Erhebung zu vereinfachen und mehrere lokale Registrierungen zu vermeiden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Die Steuer wird nicht vom Verkäufer erhoben. Das “Reverse-Charge-Verfahren” gilt gemäß § 13b UStG. Der Verkäufer muss die USt-IdNr. des Käufers über das VIES- oder BZSt-Portal überprüfen.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Muss in menschenlesbarem oder strukturiertem E-Rechnungsformat (ZUGFeRD/XRechnung) für B2B vorliegen. Pflichtfelder:

• Vollständiger Name und Anschrift von Lieferant und Käufer.
• USt-IdNr. des Lieferanten (DE…) oder Steuernummer.
• USt-IdNr. des Käufers (entscheidend für B2B).
• Eindeutige fortlaufende Rechnungsnummer.
• Ausstellungsdatum und Leistungsdatum.
• Beschreibung von SaaS/Dienstleistung.
• Nettobetrag, Mehrwertsteuersatz (19 %) und Mehrwertsteuerbetrag.
• Für B2B: Hinweis “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers” (Reverse Charge).

Schritt: 1 Meldeintervall

In der Regel monatlich (Umsatzsteuervoranmeldungen), wenn die Steuer des Vorjahres 7.500 € überstieg. Ansonsten vierteljährlich. Eine jährliche Umsatzsteuererklärung ist ebenfalls obligatorisch.

Schritt: 2 Abgabefrist

10. Tag des Folgemonats (z.B. ist die Januar-Erklärung am 10. Februar fällig). Eine einmonatige Fristverlängerung (Dauerfristverlängerung) ist auf Antrag und gegen Zahlung einer 1/11-Anzahlung üblich.

 

Schritt: 3 Einreichung

Zwingende elektronische Einreichung über das ELSTER-Portal. Zahlung per SEPA-Lastschrift oder Banküberweisung.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

10 Jahre für alle Rechnungen und Transaktionsaufzeichnungen (GoBD-konform).

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