Steuersatz nach Region Palau

Region auswählen

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Palau erhebt eine 10%ige Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) über sein Bureau of Revenue & Taxation (BRT), die digitale Produkte und elektronische Dienstleistungen abdeckt. Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen unterliegen einer obligatorischen Registrierungsgrenze von 300.000 USD Jahresumsatz an palauische Kunden, unterhalb derer B2B-Transaktionen über ein Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt werden. Steuerpflichtige müssen einen monatlichen Compliance-Zyklus einhalten, wobei elektronische Erklärungen und Zahlungen bis zum 30. Tag des Monats, der auf den Abschluss des Berichtszeitraums folgt, bei der BRT fällig sind.

Mosaikbild

Palau

Palau erhebt eine Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) von 10 % auf digitale Produkte und Dienstleistungen. Das Bureau of Revenue & Taxation (BRT) des Finanzministeriums Palaus verwaltet die GST. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich registrieren, sobald der Umsatz bei palauischen Kunden 300.000 USD erreicht. 

Offizieller Link der Regierung: Bureau of Revenue & Taxation (BRT)

10.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

Bestimmte Finanzdienstleistungen, staatliche Dienstleistungen

Anwendbare Steuer für

B2B und B2C

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Nach 300.000 USD Umsatz

Online-Registrierung möglich

ja 

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch 

Registrierungsverfahren

Registrierung beim Bureau of Revenue & Taxation (BRT), Finanzministerium, Palau

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Streaming von Spielen, Musik, Apps, Filmen, E-Books, E-Journals, Software, Internetdiensten

Strafen

Bei verspäteter Registrierung und Nichteinhaltung der Meldepflichten (BRT) fallen Strafen und Zinsen an

Registrierungsschwelle

USD 300.000

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 28. Tag des Monats nach dem Besteuerungszeitraum

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch 

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

3 Jahre 

Anleitungen: Palau SaaS VAT

Schritt: 1 Schwellenwert

Das Palau Waren- und Dienstleistungssteuergesetz, erlassen im Rahmen des Steuerreformgesetzes von 2022, trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2023 führte Palau eine Waren- und Dienstleistungssteuer (PGST) von 10 Prozent ein, die Maßnahmen zur Besteuerung der Erbringung von Fernleistungen an Verbraucher in Palau umfasst. Nichtansässige müssen sich registrieren lassen, wenn ihre Umsätze den Registrierungsschwellenwert von 300.000 US-Dollar übersteigen.

 

Die Registrierung ist obligatorisch, wenn die jährlichen steuerpflichtigen Lieferungen diesen Betrag überschreiten. Eine freiwillige Registrierung ist für Unternehmen zwischen 50.000 $ und 300.000 $ möglich.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Registrieren Sie sich beim Bureau of Revenue and Taxation (BRT). Ausländische Unternehmen müssen das Formular Tax-001 (Steuerpflichtigenregistrierung) und Tax-001H (Registrierung der Steuerkategorie) ausfüllen.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die TIN (Steueridentifikationsnummer) wird vom Finanzministerium ausgestellt.

Schritt: 1 Standardsatz

Der Standardsatz in Palau beträgt 10 % (Standard-PGST-Satz).

 

Schritt: 2 Satzformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 10 %. 

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Ein Reverse-Charge-Verfahren kann in bestimmten B2B-Fällen Anwendung finden; jedoch erwartet Palau primär, dass registrierte Lieferanten die PGST direkt erheben.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Nicht ansässige Anbieter müssen 10 % PGST am Verkaufsort von Privatpersonen erheben, sofern der Verkäufer registriert ist (obligatorisch oberhalb der Schwelle).

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Steuer wird nicht erhoben, wenn der Käufer eine gültige Palau TIN vorlegt. Auf der Rechnung sollte „Reverse Charge“ und die TIN des Käufers angegeben sein.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Muss enthalten sein:
– Name/Adresse des Lieferanten
– TIN des Lieferanten
– Fortlaufende Rechnungsnummer
– Lieferdatum
– Beschreibung der Dienstleistungen
– Preis (inkl. PGST oder mit separat ausgewiesener Steuer)
– Käufername/TIN (obligatorisch für B2B/Reverse Charge).

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern werden monatlich eingereicht (Standard für PGST-registrierte Unternehmen).

Schritt: 2 Abgabefrist

Erklärungen müssen eingereicht und die Zahlung bis zum 28. Tag des Monats nach dem Besteuerungszeitraum geleistet werden.

Schritt: 3 Einreichung

Einreichung über das Palau Tax Online Portal oder per E-Mail an [email protected]. Zahlungen können per Überweisung oder über autorisierte lokale Banken erfolgen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen und Rechnungen müssen mindestens 3 Jahre in chronologischer Reihenfolge aufbewahrt werden; die Aufzeichnungen müssen in englischer Sprache zugänglich sein.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Paláus Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann entmutigend sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

Überfordert von der SaaS-Umsatzsteuerkonformität?

Unser Team von SaaS-Steuerexperten hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung.

Mosaikbild
de_DEDeutsch