Steuersatz nach Region Neuseeland

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

SaaS Sales Tax in Neuseeland verstehen: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

Die Navigation durch die Komplexität von Steuern kann eine Herausforderung sein, insbesondere für Unternehmen, die im dynamischen und internationalen Bereich von SaaS tätig sind. Dieser Leitfaden zielt darauf ab, die Grundlagen der SaaS-Umsatzsteuer in Neuseeland zu erläutern und Sie mit dem Wissen und den Werkzeugen auszustatten, die Sie benötigen, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten und Ihre Betriebsabläufe zu optimieren.

Neuseeland wendet seit 1986 ein System der Goods and Services Tax (GST) an. Diese umfassende Steuer gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich digitaler Produkte wie SaaS. Der Standardsatz der GST in Neuseeland beträgt 15 %, und Unternehmen sind verpflichtet, diese Steuer einzuziehen und an das Inland Revenue Department (IRD) abzuführen. Es ist wichtig zu beachten, dass es keine spezifischen Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungen gibt und die Einhaltung der GST-Vorschriften für Unternehmen, die SaaS-Lösungen in Neuseeland anbieten, unerlässlich ist.

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Neuseeland

Neuseeland führte 1986 eine Goods and Services Tax (GST) ein, um das Steuersystem zu vereinfachen und die Steuerbefolgung zu verbessern.

Offizieller Link der Regierung: Inland Revenue

15.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen sind befreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Sobald der Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Prüfen Sie, ob Sie sich aufgrund Ihres Jahresumsatzes registrieren müssen oder ob Sie als Nichtansässiger digitale Dienstleistungen verkaufen oder Waren mit geringem Wert importieren.
Beantragen Sie eine IRD-Nummer, falls Sie noch keine haben.
Beantragen Sie die GST-Registrierung online oder schriftlich und geben Sie dabei Ihre Geschäftsdaten und Ihren voraussichtlichen Umsatz an.
Warten Sie auf die Genehmigung und erhalten Sie Ihre GST-Nummer.
Sobald Sie registriert sind, berechnen Sie 15 % GST und fordern Sie die auf Geschäftsausgaben gezahlte GST zurück.
Reichen Sie regelmäßig GST-Erklärungen ein und leisten Sie Zahlungen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Lieferungen von digitalen Inhalten wie E-Books, Filmen, Fernsehsendungen, Musik und Online-Zeitungsa subscriptions;
Online-Lieferungen von Spielen, Apps, Software und Software-Wartung;
Webinare oder Fernkurse;
Versicherungsdienstleistungen;
Glücksspieldienstleistungen;
Website-Design oder Publishing-Dienstleistungen;
Juristische, buchhalterische oder beratende Dienstleistungen.

Strafen

In Neuseeland ist auch ein ausländisches Unternehmen, das in einem bestimmten Zeitraum keine Verkäufe getätigt hat, verpflichtet, eine Nullmeldung einzureichen. Andernfalls können Strafen für verspätete Einreichungen anfallen.

Die Höhe der Strafe für verspätete Einreichungen hängt vom Nettoeinkommen des Unternehmens ab:

Unter 100.000 $: 50 $ Strafe
100.000 $ bis 1 Million $: 250 $ Strafe
Über 1 Million $: 500 $ Strafe

Registrierungsschwelle

NZD 60.000 

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Bis zum 28. Tag des Monats, der auf den Berichtszeitraum folgt

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Die folgenden Dokumente müssen 7 Jahre lang aufbewahrt werden:

Von Ihnen ausgestellte und erhaltene Steuerrechnungen
Gutschriften und Lastschriften
Buchhaltungsunterlagen (z. B. Hauptbuch, Kassenbuch, Kontoauszüge)
Aufzeichnungen über von Ihnen exportierte Waren und Dienstleistungen
Aufzeichnungen über Einkäufe von Nichtansässigen (falls Sie das Reverse-Charge-Verfahren anwenden)
Aufzeichnungen über die von Ihnen auf importierte Waren gezahlte GST
Kopien aller von Ihnen eingereichten GST-Erklärungen
Nachweis über die Zahlung der von Ihnen geschuldeten GST

Praxisleitfäden: Neuseeländische SaaS-Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Oktober 2016 verlangt Neuseeland von Nichtansässigen (einschließlich Online-Plattformen), die Fernleistungen, einschließlich digitaler Dienste, an Verbraucher (B2C) in Neuseeland erbringen, sich für die GST zu registrieren und diese einzuziehen, wenn ihre Umsätze in einem Zeitraum von 12 Monaten NZD 60.000 übersteigen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Die Registrierung wird von Inland Revenue (IRD) verwaltet. Nichtansässige, die “Fernleistungen” (SaaS) erbringen, können ein vereinfachtes Registrierungsverfahren nutzen, das keine lokale Einheit oder einen Fiskalvertreter erfordert.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die IRD-Nummer (oder GST-Nummer) wird von Inland Revenue ausgestellt.

Schritt: 1 Standard-GST-Satz

Der Standard-GST-Satz in Neuseeland beträgt 15%. 

Schritt: 2 GST-Formel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 15%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Dies gilt für B2B-Lieferungen. Wenn der neuseeländische Käufer GST-registriert ist, berechnet der Offshore-Lieferant keine GST. Der Käufer verbucht die Steuer über das Reverse-Charge-Verfahren.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Offshore-SaaS-Anbieter müssen 15% GST auf Verkäufe an private Verbraucher erheben. Sie müssen den Wohnsitz anhand von mindestens zwei nicht widersprüchlichen Nachweisen bestimmen (z. B. Rechnungsadresse, IP-Adresse, Bankverbindung).

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Nullbesteuert/Keine GST erhoben. Sie müssen die GST-Nummer des Käufers oder eine Erklärung über deren GST-Status einholen. Ist der Käufer nicht registriert, behandeln Sie den Verkauf als B2C.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Seit April 2023 verwendet Neuseeland “Angaben zu steuerpflichtigen Lieferungen” (TSI). Bei Verkäufen über 200 NZD muss Folgendes enthalten sein:
• Name des Lieferanten und GST-Nummer
• Lieferdatum
• Beschreibung der Leistungen
• Höhe der GST und Gesamtpreis
• Bei Verkäufen über 1.000 NZD sind Name und Adresse des Empfängers erforderlich.

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern werden in der Regel vierteljährlich für nicht ansässige Remote-Dienstleister eingereicht (mit Periodenenden im März, Juni, September, Dezember).

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern sollten bis zum 28. Tag des Monats, der auf das Ende des Besteuerungszeitraums folgt, eingereicht werden (Ausnahme: 7. Mai für den März-Zeitraum; 15. Januar für den November-Zeitraum).

Schritt: 3 Einreichung

Steuern werden online über das myIR-Portal eingereicht. Zahlungen erfolgen typischerweise per Kreditkarte, Debitkarte oder SWIFT-/Banküberweisung in NZD.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Steuerunterlagen sollten für mindestens 7 Jahre auf Englisch aufbewahrt werden (sofern nicht anders genehmigt).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch die Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Neuseeland kann entmutigend sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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