Steuersatz nach Region Serbien

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Mehrwertsteuervorschriften für SaaS-Unternehmen in Serbien verstehen

SaaS-Unternehmen in Serbien unterliegen dem Mehrwertsteuersystem (MwSt.) des Landes, das im Jahr 2005 zur Steigerung des Steueraufkommens und zur Modernisierung des Steuersystems eingeführt wurde. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 20 % und gilt für SaaS und andere digitale Dienstleistungen. Das Verständnis dieser Anforderungen und die Implementierung von Best Practices ist für SaaS-Unternehmen, die in Serbien tätig sind, von entscheidender Bedeutung.

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Serbien

Serbien führte im Jahr 2005 ein Mehrwertsteuersystem ein, um das Steueraufkommen zu erhöhen und sein Steuersystem zu modernisieren.

Offizieller Link der Regierung: Steuerverwaltung

20.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

10.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Publikationen, Zeitungen und Monographien. 

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine digitalen Güter oder Dienstleistungen sind steuerbefreit

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Die Registrierung muss unabhängig von der Umsatzhöhe erfolgen

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt online über ein spezielles Portal, das die Übermittlung von Dokumenten an das Finanzamt vereinfacht. Dieses Portal stellt sicher, dass alle Dokumente korrekt und schnell eingereicht werden, was den Prozess für die Benutzer reibungsloser und bequemer macht.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Telekommunikation
Media-Streaming und -Downloads
Online-Lernen
Datenspeicherung und -verarbeitung
E-Books
Cloud-basierte Software und Services (SaaS, PaaS, IaaS)

Strafen

Die Nichteinhaltung von Verpflichtungen wie Registrierung, Berichterstattung und Steuerzahlung für eine ausländische Einheit kann zu Geldstrafen zwischen 10.000 und 2.000.000 Dinar führen.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich/vierteljährlich

Abgabetermin

Bis zum 15. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Rechnungen, sowohl von Ihnen ausgestellte Verkaufsrechnungen als auch erhaltene Eingangsrechnungen, wie z. B. E-Rechnungen, müssen aufbewahrt werden. Darüber hinaus sind Buchhaltungsunterlagen wie Hauptbuch, Nebenbücher, Kassenbuch, Kontoauszüge und andere für Umsatzsteuertransaktionen relevante Finanzunterlagen unerlässlich. Kopien der eingereichten Umsatzsteuererklärungen und Zahlungsnachweise sind ebenfalls aufzubewahren. Für grenzüberschreitende Transaktionen sind Import-/Exportdokumente wie Zollerklärungen und Versandpapiere erforderlich. Schließlich sollten alle anderen Dokumente, die sich auf Ihre Umsatzsteuerpflichten auswirken können, wie Verträge, Vereinbarungen und Korrespondenz mit den Steuerbehörden, aufbewahrt werden. Sie müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Anleitungen: Serbien SaaS-Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Januar 2017 verlangt Serbien von nicht ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in
Serbien, sich zu registrieren und Mehrwertsteuer zu erheben, unabhängig vom Umsatzbetrag.

 

Keine Schwelle für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen (B2C). Die Registrierung ist ab der ersten steuerpflichtigen Lieferung an einen serbischen Nicht-Geschäftskunden obligatorisch.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nichtansässige ohne feste Betriebsstätte müssen einen Steuervertreter ernennen
Der Steuervertreter reicht das Formular PR-1 in Ihrem Namen bei der Steuerverwaltung ein, um eine Steuernummer zu erhalten.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Beschaffen Sie die PIB (Poreski identifikacioni broj), es ist eine 9-stellige Nummer.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz in Serbien beträgt 20%.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

Steuerbetrag = Nettopreis x 20 %

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Ausländische Lieferanten berechnen bei B2B-Verkäufen an registrierte serbische Unternehmen keine Mehrwertsteuer. Der lokale Käufer verbucht die Steuer im Rahmen des „Reverse-Charge“-Verfahrens.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Berechnen Sie 20% Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen, die an serbische Privatpersonen (Nicht-Unternehmen) verkauft werden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Berechnen Sie keine Mehrwertsteuer. Stellen Sie sicher, dass der Käufer ein registriertes Unternehmen ist (prüfen Sie dessen PIB). Der Käufer ist für die Steuer haftbar.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

• B2C: Keine strenge E-Rechnungs-Pflicht für ausländische Anbieter an Verbraucher; eine handelsübliche Rechnung/Quittung genügt.
• B2B (registrierte Ausländer): Wenn Sie für die Mehrwertsteuer (über einen Stellvertreter) registriert sind, müssen Sie Rechnungen für B2B-Transaktionen über das SEF (System für elektronische Rechnungen) ausstellen.
• Standardfelder: Name & PIB des Lieferanten, Name & PIB des Käufers, Datum, Leistungsbeschreibung, Mehrwertsteuerbetrag (oder Reverse-Charge-Vermerk).

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern sind monatlich oder quartalsweise (abhängig vom Umsatz) einzureichen. Ausländer über Bevollmächtigte reichen in der Regel monatlich ein.

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern sind bis zum 15. Tag des Monats einzureichen, der auf den Steuerzeitraum folgt (z.B. 15. Februar für die Januar-Erklärung).

Schritt: 3 Einreichung

Der Steuerbevollmächtigte übermittelt die PP PDV-Erklärung elektronisch über das ePorezi-Portal. Zahlungen erfolgen in RSD (Serbischer Dinar) auf das Konto der Steuerverwaltung.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen sollten für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Verwaltung der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Serbien kann komplex sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Mehrwertsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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