Steuersatz nach Region Tschechische Republik

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

SaaS-Verkaufssteuer in Tschechien: Ein umfassender Leitfaden

Die Tschechische Republik hat 2004 das EU-Mehrwertsteuersystem übernommen und räumt einer effektiven Steuerkonformität und -effizienz Priorität ein. Unternehmen, die in der wettbewerbsintensiven SaaS-Landschaft tätig sind, müssen die spezifischen Steuervorschriften, insbesondere den Standardsatz der Mehrwertsteuer von 21 %, sorgfältig beachten. Dieser umfassende Leitfaden beschreibt die wichtigsten Aspekte der SaaS-Verkaufssteuer in der Tschechischen Republik und unterstützt Sie dabei, die Vorschriften einzuhalten und sich in den komplexen Regelungen der digitalen Besteuerung zurechtzufinden.

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Tschechische Republik

Die Tschechische Republik hat 2004 das EU-Mehrwertsteuersystem übernommen, um die Steuerkonformität und -effizienz zu verbessern.

Offizieller Link der Regierung: Finanční správa

21.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

12.00%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

E-Books

Steuerbefreite Produktkategorien

Digital bereitgestellte E-Books, digitale Zeitungen und Zeitschriften, die über elektronische Geräte abgerufen werden, sind davon ausgenommen.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Um sich zu registrieren, müssen Sie einen Registrierungsantrag ausfüllen. Folgende Unternehmensangaben werden benötigt:

Vollständige Unternehmensdaten: Firmenname, Handelsname (falls zutreffend), vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse und Website des Steuerpflichtigen sowie Name und Telefonnummer des Ansprechpartners.
Nationale Steuernummer (falls zutreffend).
Land, in dem die steuerpflichtige Person ihre Geschäftstätigkeit ausübt.
Internationale Bankkontonummer (IBAN) oder OBAN-Nummer und BIC.
Eine elektronische Erklärung, dass die steuerpflichtige Person nicht innerhalb der Union umsatzsteuerlich erfasst ist.
Datum der Aufnahme der Nutzung der Regelung.
Jedes Dokument, das nicht in tschechischer Sprache abgefasst ist, muss im Originalwortlaut zusammen mit einer tschechischen Übersetzung vorgelegt werden.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Elektronische Bücher, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob sie über Plattformen wie Shopify erworben oder über Dienste wie Amazon Prime abgerufen werden, werden in Steuerunterlagen als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ kategorisiert.
Herunterladbare und Streaming-Musik, unabhängig davon, ob Sie eine MP3 kaufen oder Musikdienste nutzen.
Cloud-basierte Software und As-a-Service-Produkte (SaaS, PaaS, IaaS).
Websites, Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter.
Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Zinsen: Auf verspätete Umsatzsteuerzahlungen werden Zinsen erhoben, die anhand des Reposatzes der Tschechischen Nationalbank zuzüglich acht Prozentpunkten berechnet werden.
Zusätzliche Strafe: Für jeden Tag der Zahlungsverzögerung wird ein Säumniszuschlag von 0,05 % des nicht gezahlten Umsatzsteuerbetrags erhoben, bis zu einem Höchstbetrag von 5 % der insgesamt fälligen Umsatzsteuer.
Höchststrafe: In schweren Fällen kann bei Zahlungsverzug eine Geldstrafe von bis zu 300.000 CZK verhängt werden.
Verspätete Abgabe der Umsatzsteuererklärung:

Festbetrag: Bei Einreichung der Umsatzsteuererklärung innerhalb von 5 Tagen nach Ablauf der Frist wird ein Festbetrag von 500 CZK erhoben.
Zusätzlicher Säumniszuschlag: Bei Verspätungen von mehr als 5 Tagen wird ein täglicher Säumniszuschlag von 0,05 % des zu erstattenden Umsatzsteuerbetrags bzw. 0,01 % pro Tag des zu zahlenden Umsatzsteuerbetrags erhoben.
Höchstbetrag: Der Höchstbetrag für die verspätete Einreichung beträgt ebenfalls 300.000 CZK.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 25. Tag des Folgemonats

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Anleitungen: Tschechische Republik SaaS-Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Mai 2004 verpflichtet Tschechien Nicht-EU-Anbieter (einschließlich Online-Plattformen) von digitalen Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Tschechien, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Umsatzbetrag. Die Verpflichtung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 auf in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ausgeweitet.

Ab dem 1. Januar 2019 wendet Tschechien eine Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 10.000 EUR für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen an. Diese Schwelle gilt nicht für Nicht-EU-Unternehmen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Verwaltet von der Finanzverwaltung der Tschechischen Republik. Nicht-EU-Unternehmen können den Mehrwertsteuer-One-Stop-Shop (OSS) (Nicht-Unionsregelung) über jeden EU-Mitgliedstaat nutzen.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Die Steuer-ID ist die DIČ (Daňové identifikační číslo), ausgestellt vom örtlichen Finanzamt (typischerweise Finanční úřad pro Prahu 1 für ausländische Unternehmen).

Schritt: 1 Standard-Mehrwertsteuersatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz von 21 % gilt für SaaS und die meisten digitalen Dienste. (E-Books/E-Journals können in bestimmten Fällen für 0 % oder 12 % in Frage kommen).

 

Schritt: 2 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, beachten Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 0.21

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Gilt für grenzüberschreitende B2B-Verkäufe. Ist der tschechische Kunde ein umsatzsteuerregistriertes Unternehmen, stellt der Lieferant keine Umsatzsteuer in Rechnung; der Kunde schuldet die Umsatzsteuer selbst.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Sie müssen privaten Verbrauchern 21 % tschechische Mehrwertsteuer berechnen. Sie können dies über das OSS-Portal melden, um mehrere lokale Registrierungen zu vermeiden, wenn Sie EU-weit verkaufen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Berechnen Sie keine Umsatzsteuer, wenn der Käufer eine gültige USt-ID bereitstellt (Prüfung über VIES). Wenden Sie das Reverse-Charge-Verfahren an.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen Folgendes beinhalten:

 

  • Name & Adresse des Lieferanten/Käufers
  • USt-ID des Lieferanten (DIČ)
  • USt-ID des Käufers (für B2B)
  • Eindeutige Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • Datum der Leistungserbringung
  • Bemessungsgrundlage (Netto)
  • Umsatzsteuersatz (21%)
  • Umsatzsteuerbetrag in CZK

Für B2B den Hinweis aufnehmen: “Reverse Charge.”

Schritt: 1 Meldeintervall

Im Allgemeinen monatlich. Unternehmen mit einem Umsatz unter 15 Mio. CZK können nach zwei Jahren Registrierung auf vierteljährlich umstellen.

Schritt: 2 Abgabefrist

25. Tag des Monats nach dem Steuerzeitraum (z. B. ist die Erklärung für Januar bis zum 25. Februar fällig).

Schritt: 3 Einreichung

Elektronisch einzureichen über das MOJE daně (DIS+) Portal oder eine Datenbox. Zahlungen müssen in CZK auf das Bankkonto der Steuerbehörde erfolgen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Unterlagen und Rechnungen müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Der Umgang mit der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in der Tschechischen Republik kann eine Herausforderung darstellen. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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