Steuersatz nach Region Sri Lanka

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Sri Lanka erhebt eine standardmäßige Mehrwertsteuer (VAT) von 18 % auf digitale Produkte und elektronische Dienstleistungen, die von nicht ansässigen Unternehmen über elektronische Plattformen bereitgestellt werden, verwaltet von der Inland Revenue Department (IRD). Nach einer anfänglichen Verschiebung schreibt der spezialisierte digitale Rahmen eine lokale Mehrwertsteuerregistrierung vor, sobald der Umsatz eines ausländischen Anbieters in Sri Lanka jährlich LKR 60 Millionen oder in einem einzigen Kalenderquartal LKR 15 Millionen übersteigt. Gemäß diesen Regeln müssen Nichtansässige Transaktionen in einem vierteljährlichen Zyklus melden – elektronische Erklärungen über das IRD-Portal bis zum letzten Tag des Monats nach Quartalsende einreichen – während die dazugehörigen Steuerzahlungen bis zum 20. Tag desselben Monats fällig bleiben.

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Sri Lanka

Sri Lanka hat die Mehrwertsteuer auf nicht ansässige Anbieter digitaler Dienste ab dem 1. Oktober 2025 auf 18 % ausgeweitet. Nicht ansässige Personen, die Dienstleistungen über elektronische Plattformen an Verbraucher in Sri Lanka erbringen, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren und 18 % Mehrwertsteuer erheben.

Offizieller Link der Regierung: Inland Revenue Department (IRD)

18.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Anwendbare Steuer für

B2B und B2C

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Sobald der Zwölfmonatsumsatz LKR 60 Millionen ODER der Dreimonatsumsatz LKR 15 Millionen überschreitet

Online-Registrierung möglich

ja 

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Beim IRD registrieren; TIN beantragen; elektronische Abgabe der Umsatzsteuererklärung erforderlich

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Dienstleistungen, die über elektronische Plattformen erbracht werden

Registrierungsschwelle

LKR 60.000.000 jährlich ODER LKR 15.000.000 quartalsweise

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

20. Tag des Monats nach dem Ende des Besteuerungszeitraums

E-Rechnungsanforderungen

Pflicht

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

5 Jahre 

Anleitungen: Sri Lanka SaaS-Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Am 11. April 2025 verabschiedete Sri Lanka den Value Added Tax (Amendment) Act No 04 of 2025, der unter anderem von nicht ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen verlangt, sich ab dem 1. Oktober 2025 für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese zu erheben. Das Gesetz ermächtigt den Commissioner General of Inland Revenue (CGIR), das Verfahren für die Registrierung, Zahlung und die Einhaltung der Vorschriften festzulegen.

 

Am 1. Juli 2025 veröffentlichte Sri Lanka die Mitteilung Nr. 2443/30, in der die Mehrwertsteuerverfahren für nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen über elektronische Plattformen dargelegt werden. Nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren und 18 Prozent Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen berechnen, die an sri-lankische Verbraucher verkauft werden.

 

Die Registrierung ist obligatorisch, wenn der Wert der Dienstleistungen in den letzten 12 Monaten LKR 60 Millionen oder in den letzten drei Monaten LKR 15 Millionen übersteigt.  Die Benachrichtigung listet Beispiele für steuerpflichtige digitale Dienstleistungen auf, darunter Streaming, Cloud Computing und Online-Marktplätze. Registrierte Anbieter müssen eine Steueridentifikationsnummer (TIN) beantragen, USt-konforme Rechnungen ausstellen, Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahren und USt-Erklärungen elektronisch einreichen. Bei Nichteinhaltung werden Strafen verhängt, und die Anordnung legt auch die Verfahren zur Stornierung der Registrierung fest.

 

Am 3. September 2025 genehmigte das Kabinett Sri Lankas die Verschiebung der Regeln für die Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen für Nichtansässige vom 1. Oktober 2025 auf den 1. April 2026.

 

Für ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen, die diesen Schwellenwert überschreiten, ist die Registrierung obligatorisch (B2C).

 

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Registrieren Sie sich über das E-Services-Portal des Inland Revenue Department (IRD). Ausländische Unternehmen benötigen in der Regel keinen lokalen Steuervertreter, müssen sich aber online für eine TIN- und Umsatzsteuerregistrierung bewerben.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Nach der Registrierung erhalten Unternehmen eine TIN (Steueridentifikationsnummer).

Schritt: 1 Standardsatz

Der Standard-Mehrwertsteuersatz (IVA) in Sri Lanka beträgt 18 %. 

Schritt: 2 Satzformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 18 %

 

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Ja. Für B2B-Transaktionen können weiterhin allgemeine Grundsätze für importierte Dienstleistungen / Reverse-Charge-Prinzipien gelten, aber das Regime für digitale Dienstleistungen von Nichtansässigen ab 2025 ist primär auf Lieferungen an Verbraucher ausgerichtet.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Berechnen Sie 18 % Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen (z.B. Software, Streaming, Datenverarbeitung), die an sri-lankische Verbraucher verkauft werden.

 

 

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Berechnen Sie keine Mehrwertsteuer. Validieren Sie die TIN des Kunden und vermerken Sie „Reverse Charge“ auf der Rechnung.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen im Allgemeinen Folgendes enthalten:

 

• Name & Adresse des Lieferanten
• Name des Käufers & TIN (für B2B)
• Rechnungsdatum & Nummer
• Leistungsbeschreibung
• Umsatzsteuerbetrag (oder Reverse-Charge-Hinweis).

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern werden vierteljährlich eingereicht.

Schritt: 2 Abgabefrist

Die Einreichungsfrist ist bis zum 20. Tag des auf das Quartalsende folgenden Monats (z.B. 20. April für Q1).

Schritt: 3 Einreichung

Elektronisch über das IRD e-Services Portal einreichen. Zahlungen erfolgen in der Regel per Banküberweisung an den Commissioner General of Inland Revenue.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Bewältigung der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Sri Lanka kann eine Herausforderung sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese komplexen Aufgaben, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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