Steuersatz nach Region Mexiko

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Die SaaS-Verkaufssteuer in Mexiko verstehen: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

Mexiko führte sein Mehrwertsteuersystem (VAT) im Jahr 1980 ein, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und die Steuerverwaltung zu modernisieren. Unternehmen, die in Mexiko tätig sind, einschließlich derer, die Software as a Service (SaaS) anbieten, müssen die geltenden Mehrwertsteuervorschriften einhalten. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die SaaS-Verkaufssteuer in Mexiko und beschreibt die wichtigsten Anforderungen und bewährten Verfahren.

Der reguläre Mehrwertsteuersatz in Mexiko beträgt 16 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich SaaS. Insbesondere sind elektronische Bücher, Zeitungen und Zeitschriften von der Mehrwertsteuer befreit. Unternehmen müssen Mehrwertsteuererklärungen monatlich einreichen. Die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Unterlagen, einschließlich Rechnungen, Quittungen, Verträgen, Finanzberichten, Steuererklärungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Kontoauszügen, ist für mindestens fünf Jahre entscheidend.

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Mexiko

Mexiko führte 1980 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und die Steuerverwaltung zu modernisieren.

Offizieller Link der Regierung: Servicio de Administración Tributaria

16.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Kein spezifischer ermäßigter Steuersatz für digitale Güter und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

E-Books, Zeitungen und Zeitschriften sind von der Mehrwertsteuer befreit.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Nein

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja, eine gültige Registro Federal de Contribuyentes (RFC) ist erforderlich.

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unmittelbar mit der Lieferung steuerpflichtiger Produkte

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Registrieren Sie sich online bei der SAT.
Beantragen Sie eine RFC.
Einen lokalen Vertreter bestellen.
Geben Sie eine mexikanische Steueradresse an.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Downloads oder Zugriff auf Bilder, Filme, Audio, Video, Musik und Spiele
Multiplayer-Umgebungen und mobile Klingeltöne
Online-Nachrichten, Verkehrsinformationen, Wettervorhersagen und Statistiken
Dating-Websites sowie Online-Lernen, -Tests und -Übungen
Webcasts und Webseminare
Digitale Materialien wie Musik, Dateien, Bilder, Texte und Informationen
Werbeplattformen, die Online-Werbeflächen auf digitalen Medienplattformen bereitstellen

Strafen

Verspätete Registrierung, Einreichung oder Zahlung

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 17. Tag des Folgemonats

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Art der Dokumente: Rechnungen, Quittungen, Verträge, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge.

Aufbewahrungsfrist: Die Aufzeichnungen müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.

Anleitungen: Mexiko SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Juni 2020 verlangt Mexiko von nicht ansässigen Anbietern digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C und B2B) in Mexiko, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Umsatzbetrag.

 

Es gibt keine Mindestschwelle für Nichtansässige. Die Registrierung ist ab dem ersten Dollar Umsatz mit digitalen Dienstleistungen an Nutzer in Mexiko obligatorisch.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nichtansässige müssen sich beim RFC (Registro Federal de Contribuyentes) unter dem “Digital Services Regime” registrieren. Dies erfordert die Ernennung eines lokalen Rechtsvertreters und die Angabe eines mexikanischen Steuerwohnsitzes (in der Regel die Adresse des Vertreters).

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Der RFC wird von der SAT (Servicio de Administración Tributaria) ausgestellt. Sie müssen außerdem eine e.firma (elektronische Signatur) erhalten, um Steuerdokumente zu unterzeichnen.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Mexiko beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz (IVA) 16%.

Schritt: 2 Stellen Sie fest, ob Sie sich registrieren müssen.

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 16 %

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Während traditionelle grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen oft eine Umkehrung der Steuerschuld (Reverse Charge) ermöglichen, bei der der Käufer die Steuer selbst berechnet, schreibt die Reform 2026 vor, dass digitale Plattformen/Anbieter oft weiterhin registrieren und melden müssen. Ist der Käufer eine mexikanische juristische Person und gibt seine RFC an, berechnet der Anbieter in der Regel 16 % Mehrwertsteuer, die der Käufer dann gutschreiben lassen kann.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Berechnen Sie 16 % Mehrwertsteuer am Point of Sale. Sie müssen mexikanische Nutzer über ihre IP-Adresse, die Länderkennung der SIM-Karte (+52) oder eine mexikanische Rechnungsadresse/Zahlungsmethode identifizieren.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Berechnen Sie 16 % Mehrwertsteuer. Gemäß den Regeln von 2026 kann, wenn eine Vermittlungsplattform genutzt wird, diese 50 % der Mehrwertsteuer einbehalten, wenn ein gültiger RFC angegeben wird, oder 100 %, wenn dies nicht der Fall ist.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Ausländische digitale Anbieter stellen “Digital Service Vouchers” (vereinfachte Belege) aus, anstatt vollständige CFDIs, aber sie müssen Folgendes enthalten:
• Name/Firmenname des Ausstellers.
• Ausstellungsort/-land.
• Steuernummer des Ausstellers (RFC).
• Ausstellungsdatum.
• Transaktionsbetrag.
• MwSt.-Betrag separat ausgewiesen.
• Beschreibung der Dienstleistung.

Schritt: 1 Meldeintervall

Unternehmen müssen monatlich Umsatzsteuererklärungen und -zahlungen einreichen.

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern werden bis zum 17. Tag des Monats nach dem Berichtszeitraum eingereicht.

Schritt: 3 Einreichung

Steuern werden über das elektronische SAT-Portal eingereicht. Zahlungen müssen in mexikanischen Pesos (MXN) erfolgen. Vierteljährliche Informationserklärungen sind ebenfalls erforderlich, die die Anzahl der Transaktionen und die Art der Dienstleistungen detailliert aufführen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Steuerunterlagen müssen mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Gemäß der 2026 “Echtzeit-Zugang” Regel müssen Sie dem SAT für diese 5 Jahre einen Online- und permanenten Zugriff auf Ihre Transaktionsdatenbank gewähren.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Der Umgang mit Mexikos Umsatzsteuerregistrierung und steuerlicher Vertretung kann entmutigend sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und steuerlichen Vertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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