Steuersatz nach Region Laos

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Laos erhebt eine Mehrwertsteuer (MwSt.) von standardmäßig 10 % auf grenzüberschreitende digitale Produkte und elektronische Dienstleistungen, die von nicht ansässigen Unternehmen an lokale Verbraucher geliefert werden, nachdem der 10%-Satz zur Unterstützung des Staatshaushalts wieder eingeführt wurde. Gemäß Anweisung 0558/MOF unterliegen ausländische Anbieter ab ihrer allerersten Transaktion einer obligatorischen Registrierungspflicht bei der Steuerbehörde, da es keinen monetären Mindestschwellenwert gibt. Da Laos für diese digitalen Lieferungen keinen traditionellen Reverse-Charge-Mechanismus anwendet, erfolgt die Einhaltung der Vorschriften in einem dreimal jährlichen Meldezyklus, wobei Zahlungen und elektronische Erklärungen über das Online-Steuerportal des Staates eingereicht werden.

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Laos

Laos erhebt eine Mehrwertsteuer (MwSt.) von 10 % auf digitale Produkte und Dienstleistungen, die von nicht ansässigen Unternehmen an Kunden in Laos verkauft werden. Die Mehrwertsteuer auf grenzüberschreitende digitale Dienstleistungen wurde eingeführt. 

Offizieller Link der Regierung: Steuerabteilung des Finanzministeriums

10.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Anwendbare Steuer für

B2B und B2C

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Nein

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Ab dem ersten Verkauf an einen laotischen Kunden

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein 

Registrierungsverfahren

Nichtansässige müssen sich registrieren und eine Steueridentifikationsnummer (TIN) bei der laotischen Steuerbehörde beantragen

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Digitale Güter, digitale Plattformen, E-Commerce-Dienstleistungen

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert (erster Verkauf löst Registrierung aus)

Einreichungsintervall

Vierteljährlich 

Abgabetermin

Bis zum 20. Tag des auf das Quartalsende folgenden Monats 

E-Rechnungsanforderungen

Für B2B müssen ausländische Anbieter E-Rechnungen unter Verwendung ihrer eigenen Vorlage ausstellen

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

10 Jahre 

Anleitungen: Laos SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. August 2024 verpflichtet Laos nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen (einschließlich Online-Plattformen) an Verbraucher (B2C) in Laos, sich zu registrieren und die Mehrwertsteuer zu erheben, unabhängig von der Höhe des Umsatzes.

 

Die allgemeine Umsatzsteuerschwelle beträgt 400.000.000 LAK; jedoch können nicht ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen zur Registrierung verpflichtet sein, wenn sie steuerpflichtige Dienstleistungen in Laos erbringen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nicht ansässige Anbieter müssen sich über das Digital Tax Services System (DTax System) oder das TaxRIS-Portal registrieren. Eine lokale Tochtergesellschaft oder ein Steuervertreter ist nicht zwingend erforderlich, kann aber autorisiert werden.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Eine Steueridentifikationsnummer (TIN) wird vom Lao Tax Department (Finanzministerium) nach erfolgreicher Online-Registrierung ausgestellt.

Schritt: 1 Standardsatz

In Laos beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 10% (Der Regelsatz wurde im April 2024 von 7% auf 10% wiederhergestellt).

Schritt: 2 Satzformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 10%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Historisch gesehen wandte Laos für B2B-Transaktionen eine Quellensteuer/ein Reverse-Charge-Verfahren an. Jedoch müssen gemäß der Anweisung von 2024 (Nr. 0558) nicht ansässige digitale Anbieter nun im Allgemeinen die Mehrwertsteuer auf B2B- und B2C-Transaktionen registrieren und erheben, wenn sie den Schwellenwert erreichen.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der Lieferant muss am Verkaufsort 10 % Mehrwertsteuer erheben. Nachweise über den Kundenstandort (IP-Adresse, Rechnungsadresse oder SIM-Karten-MCC) müssen aufbewahrt werden.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Lieferanten müssen weiterhin Mehrwertsteuer erheben. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsordnungen verlangt Laos derzeit von ausländischen Lieferanten, die Mehrwertsteuer auch für B2B-Geschäfte einzuziehen und abzuführen, es sei denn, es gilt eine spezifische Ausnahme über eine Plattformregelung.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Elektronische Rechnungen müssen Folgendes enthalten:

– Name des Lieferanten & TIN
– Fortlaufende Rechnungsnummer
– Ausstellungsdatum
– Beschreibung der Dienstleistungen
– Nettopreis
– MwSt.-Satz (10%)
– MwSt.-Betrag
– Gesamtpreis
– Käufername/-adresse.

Schritt: 1 Meldeintervall

Das Meldeintervall ist vierteljährlich (zuvor monatlich für einige Einheiten, aber das Update von 2024 hat dies für Nichtansässige vereinfacht).

Schritt: 2 Abgabefrist

Steuern sollten bis zum 20. Tag des Monats nach Ende des Quartals eingereicht werden (z.B. 20. April für Q1).

Schritt: 3 Einreichung

Die Einreichungen erfolgen über das TaxRIS-Portal. Zahlungen können in LAK, USD oder EUR per Überweisung oder über autorisierte Zahlungs-Gateways vorgenommen werden.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Steuerunterlagen sollten 10 Jahre lang aufbewahrt werden. 

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