Steuersatz nach Region Afghanistan

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Afghanistan führt ein Mehrwertsteuersystem (VAT) für alle Unternehmen ein, die innerhalb seiner Gerichtsbarkeit tätig sind. Dies schließt Unternehmen ein, die Software-as-a-Service (SaaS)-Lösungen anbieten. Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt derzeit 10 % und gilt für alle SaaS-bezogenen Transaktionen und digitalen Dienstleistungen. Diese Richtlinie dient dazu, das Steueraufkommen des Landes zu erhöhen und sein Steuersystem zu modernisieren, um es an internationale Standards anzupassen.

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Afghanistan

Afghanistan führte 2013 ein Mehrwertsteuersystem ein, um das Steueraufkommen zu erhöhen und sein Steuersystem zu modernisieren.

Offizieller Link der Regierung: Englisch | Afghanistan Revenue Department

10.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Kein spezifischer ermäßigter Steuersatz für digitale Güter und Dienstleistungen

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungskategorien.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Vor Aufnahme einer steuerpflichtigen Tätigkeit

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Software, digitale Inhalte und Online-Werbung

Strafen

Verspätete Zahlung und Einreichung
Nichteinhaltung der Registrierungs- oder Verwaltungspflichten für die Mehrwertsteuer
Falsche oder irreführende Angaben
Allgemeine Nichteinhaltung (z. B. Nichtvorlage von Steuerunterlagen, Nichtführung ordnungsgemäßer Aufzeichnungen, Nicht-Einbehaltung oder Nicht-Abführung von Quellensteuer)

Registrierungsschwelle

AFN 150 Millionen 

Einreichungsintervall

Vierteljährlich

Abgabetermin

Steuererklärungen müssen innerhalb von 15 Tagen nach dem Ende jedes Quartals eingereicht werden.

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Art der Dokumente: Rechnungen, Quittungen, Verträge und andere Finanzunterlagen

Aufbewahrungsfrist: Aufzeichnungen müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Anleitungen: Afghanistan SaaS VAT

Schritt: 1 Schwellenwert

Der Umsatzsteuer-Registrierungsschwellenwert beträgt 150 Millionen AFN für steuerpflichtige Umsätze. Nicht ansässige Anbieter digitaler Dienste müssen sich jedoch möglicherweise dennoch registrieren, wenn sie Dienstleistungen an afghanische Kunden erbringen, potenziell über einen lokalen Umsatzsteuervertreter.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Registrieren Sie Ihr Unternehmen beim Afghanistan Central Business Registry (ACBR) unter dem Ministerium für Handel und Industrie.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Nach Gründung/Lizenzierung erhalten Sie vom Afghanistan Revenue Department (ARD) eine Steueridentifikationsnummer (TIN) (erforderlich für die Umsatzsteuer und andere Steuern).

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Wenden Sie den Standard-Umsatzsteuersatz an, der derzeit 10 % beträgt.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Berechnen Sie die Steuer nach folgender Formel:
Umsatzsteuerbetrag = Nettopreis x 10%

Schritt: 3 Reverse-Charge-Verfahren

Das Gesetz erwähnt ein Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Verkäufe. Der nicht ansässige Verkäufer muss überprüfen, ob der B2B-Kunde umsatzsteuerlich registriert ist, um festzustellen, ob der lokale Kunde anstelle des Verkäufers steuerpflichtig ist.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Sobald Sie sich steuerlich registriert haben, sind Sie verpflichtet, bei jedem Verkauf an einen afghanischen Einwohner 10 % Umsatzsteuer zu berechnen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Wenn Ihr Kunde ein Unternehmen ist und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorweist, dann liegt die Verantwortung für die Steuerabwicklung beim Käufer, gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren Afghanistans.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Nach den afghanischen Steuergesetzen müssen Sie die folgenden Angaben zu Kundenrechnungen hinzufügen:

 

  • Name und Adresse Ihres Unternehmens
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Unternehmens
  • Rechnungsdatum
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Name und Adresse des Käufers
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers, sofern vorhanden.
  • MwSt. (Betrag und Steuersatz) pro Artikel
  • Endbetrag inklusive Steuern
  • Die verwendete Währung

Schritt: 1 Meldeintervall

Die Umsatzsteuererklärung einreichen Monatlich.

Schritt: 2 Abgabefrist

Die Umsatzsteuererklärung muss innerhalb von 15 Tagen des Folgemonats beim ARD eingereicht werden.

Schritt: 3 Einreichung und Abführung

Der bestellte Rechtsvertreter ist für die Einreichung des Umsatzsteuererklärungsformulars und die fristgerechte Abführung der erhobenen Umsatzsteuer an das Afghanistan Revenue Department (ARD) verantwortlich.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Führen Sie genaue Aufzeichnungen, einschließlich Umsatzsteuerrechnungen, Quittungen und Verträgen, für mindestens fünf Jahre auf.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch die Umsatzsteuerregistrierung und fiskalische Vertretung in Afghanistan kann eine Herausforderung sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record, übernimmt diese komplexen Aufgaben, einschließlich Umsatzsteuerregistrierung und fiskalischer Vertretung bei Bedarf, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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