Steuersatz nach Region Argentinien

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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Übersicht über die SaaS-Umsatzsteuer

In Argentinien spielt die Mehrwertsteuer (MwSt.) im digitalen Bereich eine bedeutende Rolle. Das 1975 eingeführte und kontinuierlich modernisierte Mehrwertsteuersystem des Landes gilt für den Verkauf von SaaS (Software as a Service), wobei ein einheitlicher Steuersatz und spezifische Compliance-Richtlinien einzuhalten sind. Das Verständnis dieser Dynamik ist für Unternehmen, die in diesem Rahmen tätig sind, von größter Bedeutung.

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer für SaaS in Argentinien beträgt 21 %. Dieser Satz gilt für die steuerpflichtige Erbringung digitaler Dienstleistungen und gewährleistet so die Einheitlichkeit der verschiedenen Angebote. Bemerkenswert ist, dass Argentinien keine bestimmten Kategorien digitaler Güter oder Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit, was die Anwendung der Steuer weiter vereinfacht. Dennoch sollten Unternehmen über die sich ändernden Vorschriften auf dem Laufenden bleiben, um potenzielle Unstimmigkeiten zu vermeiden.

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Argentinien

Argentinien verfügt seit 1975 über ein Mehrwertsteuersystem, das sich kontinuierlich weiterentwickelt, um auf wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren und die fiskalische Stabilität zu verbessern.

21.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

10.50%

Reduzierter Steuersatz

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Es gibt keinen ermäßigten Steuersatz für digitale Güter und Dienstleistungen. Bestimmte elektronische Güter, die in der Sonderwirtschaftszone Tierra Del Fogo hergestellt werden, können jedoch eine ermäßigte Mehrwertsteuer von 10,5 % erhalten.

Steuerbefreite Produktkategorien

Es gibt keine Ausnahmen für digitale Güter oder Dienstleistungskategorien.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Freiwillig; lokale Zahlungsabwickler ziehen automatisch 21 % Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen ein und führen sie ab.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nicht obligatorisch

Registrierungsverfahren

Eine freiwillige Online-Registrierung ist für Nichtansässige ohne Gründung einer lokalen Präsenz verfügbar.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Streaming- oder Downloaddienste für Musik, Videos oder Spiele werden mit dem Standardsatz der Mehrwertsteuer besteuert, ebenso wie Webdienste und Online-Werbung, die ebenfalls unter den Standardsatz der Mehrwertsteuer fallen. Software as a Service (SaaS), d. h. jede Software, die über das Internet bereitgestellt und genutzt wird, wird in ähnlicher Weise besteuert. Darüber hinaus unterliegen Datenspeicherdienste, die Speicherplatz für digitale Daten anbieten, der Mehrwertsteuer.

Strafen

Wird die Mehrwertsteuer nicht oder verspätet registriert, kann eine Strafe zwischen 50 % und 100 % des nicht abgeführten Mehrwertsteuerbetrags verhängt werden.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Zwischen dem 12. und 22. des Folgemonats, gestaffelt nach der letzten CUIT-Ziffer.

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Folgende Unterlagen müssen mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden:

Elektronische Rechnungen, Kaufverträge, Lieferantenrechnungen, Zahlungsnachweise, eingereichte Steuererklärungen, Korrespondenz, Buchhaltungsunterlagen, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen, Verträge, Versanddokumente und andere Belege.

Anleitungen: Argentinische SaaS-Mehrwertsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Am 2. Dezember 2025 veröffentlichte die argentinische Bundessteuerverwaltung die Allgemeine Resolution 5794, welche die besonderen Mehrwertsteuer-Einbehaltungsregeln für Verkäufe über digitale Plattformen gemäß der Allgemeinen Resolution 5319/2023 aktualisiert. Im Rahmen dieser Regelung sind von der Bundessteuerverwaltung benannte digitale Plattformen verpflichtet, als Mehrwertsteuer-Einbehaltungsagenten für Verkäufe zu fungieren, die von Verkäufern oder Dienstleistern getätigt werden, welche registrierte Mehrwertsteuerzahler, Steuerzahler unter dem vereinfachten System (monotributo) oder nicht registrierte Steuerzahler sind.

 

Die neue Verordnung ändert die Kriterien für „nicht registrierte Steuerzahler“: Verkäufer unterliegen nun dem Mehrwertsteuereinbehalt, wenn sie zehn oder mehr monatliche Transaktionen auf derselben Plattform mit einem Gesamtbetrag von über ARS 750.000 durchführen, oder wenn sie über einen Zeitraum von vier Monaten vier oder mehr Transaktionen pro Monat durchführen, die zusammen ARS 750.000 übersteigen.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Argentinien verwendet ein Mehrwertsteuer-Einbehaltungs-/Erhebungssystem für digitale Dienstleistungen von Nichtansässigen, was bedeutet, dass der ausländische Verkäufer in der Regel nicht zur Mehrwertsteuerregistrierung verpflichtet ist. Die Mehrwertsteuerlast tragen lokale Banken, inländische Kreditkartenemittenten oder Zahlungsabwickler. Dies bedeutet jedoch, dass Ihr Produktpreis inklusive sein sollte, d.h. den Steuerbetrag enthalten muss.

Ihre Mehrwertsteuerregistrierung ist freiwillig.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Wenn Sie eine steuerliche Registrierung in Betracht ziehen, müssen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, die Sie im argentinischen Steuersystem als rechtmäßiges Unternehmen ausweist.

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Standard-Umsatzsteuersatz (VAT/IVA) in Argentinien beträgt 21 %. Dies gilt auch für digitale Dienstleistungen, einschließlich SaaS.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel:

 

Umsatzsteuerbetrag = Nettopreis X 21%

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der nicht ansässige Lieferant berechnet oder erhebt die 21 % Mehrwertsteuer in der Regel nicht. Die Mehrwertsteuer wird typischerweise von lokalen Kreditkartenunternehmen, Zahlungsdienstleistern oder Finanzinstituten bei der Zahlungsabwicklung einbehalten und an die AFIP abgeführt.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Der Verkäufer stellt dem lokalen Geschäftskunden eine Rechnung aus, mit einem klaren Hinweis, dass das Reverse-Charge-Verfahren gilt (keine Mehrwertsteuer ausgewiesen). Die Abführung obliegt dem Kunden.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Argentinische umsatzsteuerlich registrierte Steuerpflichtige stellen in der Regel Standard-Handelsrechnungen aus, die Folgendes enthalten:
  • Lieferantenname
  • Lieferantenadresse
  • Leistungsbeschreibung
  • berechneter Preis.

Schritt: 1 Meldeintervall

Für umsatzsteuerlich registrierte Steuerpflichtige ist das Einreichungsintervall monatlich.

Schritt: 2 Abgabefrist

Die Fälligkeitstermine sind zwischen dem 12. und 22. des Monats nach Periodenende gestaffelt, basierend auf der letzten Ziffer der CUIT (Steuer-ID).

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung in Argentinien kann kompliziert sein. PayPro Global fungiert als Ihr Merchant of Record und kümmert sich um diese Komplexitäten, einschließlich Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

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