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Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Dänemarks SaaS-Mehrwertsteuerlandschaft: Ein Leitfaden zur Compliance für Unternehmen

SaaS-Unternehmen in Dänemark unterliegen dem Mehrwertsteuersystem (MwSt.) der Europäischen Union, das seit 1967 besteht. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer in Dänemark beträgt 25 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, einschließlich SaaS. Bestimmte Bildungsmaterialien können von der Mehrwertsteuer befreit sein. Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Dänemark keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Unternehmen müssen vierteljährlich oder halbjährlich Umsatzsteuererklärungen abgeben, und die Zahlungsfrist endet innerhalb von 20 Tagen nach Quartalsende. Eine genaue Buchführung ist von entscheidender Bedeutung, da Unternehmen verpflichtet sind, digitale Kopien von Rechnungen und Quittungen für 10 Jahre ab dem Datum der Leistungserbringung aufzubewahren. Darüber hinaus schreibt Dänemark die elektronische Rechnungsstellung für die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften vor. Durch das Verständnis dieser Vorschriften und die Einführung bewährter Verfahren, wie z. B. die Beratung von Steuerexperten und die Nutzung von E-Invoicing-Lösungen, können SaaS-Unternehmen die dänische Mehrwertsteuerlandschaft effizient bewältigen.

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Dänemark

Dänemark führte das EU-Mehrwertsteuersystem 1967 ein und konzentrierte sich dabei auf die Aufrechterhaltung einer robusten und effizienten Steuerverwaltung.

Offizieller Link der Regierung: https://skat.dk/en-us/businesses/vat

25.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Einige Bildungsmaterialien können befreit sein

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Unternehmen mit Sitz im Ausland müssen sich registrieren, sobald Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.

Online-Registrierung möglich

ja

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

Steuerpflichtige müssen sich über das Regierungsportal mithilfe von „E-tax for businesses“ („TastSelv Erhverv“) registrieren. Folgende Informationen müssen den Steuerbehörden bei der Registrierung vorgelegt werden:

Für Steuerpflichtige, die außerhalb der Europäischen Union registriert sind (Nicht-Unionsregelung):

Vollständige Unternehmensinformationen: Firmenname, Handelsname (falls zutreffend), vollständige Postanschrift, E-Mail-Adresse, Website, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners.
Nationale Steuernummer (falls zutreffend).
Land, in dem der Steuerpflichtige seinen Geschäftssitz hat.
Internationale Bankkontonummer (IBAN) und BIC.
Eine elektronische Erklärung, dass der Steuerpflichtige innerhalb der Union nicht für die Umsatzsteuer registriert ist.
Datum der Aufnahme der Nutzung der Regelung.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Elektronische Bücher, Bilder, Filme und Videos, unabhängig davon, ob sie über Plattformen wie Shopify erworben oder über Dienste wie Amazon Prime abgerufen werden, werden in Steuerunterlagen als „Audio-, visuelle oder audiovisuelle Produkte“ eingestuft.
Herunterladbare und Streaming-Musik, unabhängig davon, ob Sie eine MP3 kaufen oder Musikdienste nutzen.
Cloudbasierte Software und As-a-Service-Produkte, einschließlich Software-as-a-Service (SaaS), Platform-as-a-Service (PaaS) und Infrastructure-as-a-Service (IaaS).
Websites, Hosting-Dienste und Internetdienstanbieter.
Online-Werbung und Affiliate-Marketing.

Strafen

Wenn die Erklärung nicht eingereicht wird, wird der geschuldete Betrag geschätzt, was zu einer Geldstrafe von 800 DKK und einer Mahngebühr von 65 DKK führt. Zusätzlich fallen ab dem Datum der verspäteten Zahlung bis zur vollständigen Bezahlung Zinsen an. Dies gilt auch für Gebühren.

Registrierungsschwelle

Der EU-weite OSS-Schwellenwert von 10.000 € gilt für in der EU ansässige Anbieter.

Einreichungsintervall

Vierteljährlich/Halbjährlich

Abgabetermin

  • Die Standard-Quartalsfrist beträgt ca. 60 Tage (1. des 3. Monats);
  • OSS: ca. 30 Tage (letzter Tag des Monats nach dem Quartal).

E-Rechnungsanforderungen

ja

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Sie müssen Aufzeichnungen über Ihre Aktivitäten für mindestens 10 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Dienstleistung erbracht wurde, aufbewahren. Auf Anfrage müssen Sie digitale Kopien zur Verfügung stellen.

Anleitungen: Dänemark SaaS-Umsatzsteuer

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Juli 2003 verpflichtet Dänemark Nicht-EU-Anbieter (einschließlich Online-Plattformen) digitaler Dienstleistungen an Verbraucher (B2C) in Dänemark, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren und diese einzuziehen, unabhängig vom Umsatzbetrag. Diese Verpflichtung wurde zum 1. Januar 2015 auf in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen ausgeweitet.

Ab dem 1. Januar 2019 gilt in Dänemark eine Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle von 10.000 EUR für in der EU ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen. Diese Schwelle findet keine Anwendung auf Unternehmen außerhalb der EU.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Nicht ansässige Unternehmen registrieren sich über die Danish Tax Agency (Skattestyrelsen). Ausländische SaaS-Anbieter nutzen häufig den VAT One-Stop Shop (OSS), um Mehrfachregistrierungen zu vermeiden.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

CVR Number (8-stellige Central Business Register Nummer) oder SE Number (MwSt.-spezifische ID), ausgestellt von der Danish Tax Agency (Skattestyrelsen).

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

Der Mehrwertsteuersatz in Dänemark beträgt 25 %.

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihren Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel: 

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 25%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Gilt für grenzüberschreitende SaaS-/digitale Dienste. Der dänische Geschäftskunde ist für die Meldung und Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich. Der ausländische Lieferant erhebt keine dänische Mehrwertsteuer.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Sie müssen 25 % dänische Mehrwertsteuer berechnen. Nutzen Sie das One-Stop Shop (OSS) „Nicht-EU“- oder „EU“-Verfahren, um die Steuer zu erheben und abzuführen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Überprüfen Sie die USt-IdNr./CVR-Nummer des Kunden über VIES. Vermerken Sie auf der Rechnung, dass die „Reverse-Charge“-Regelung gilt.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Rechnungen müssen Folgendes enthalten:

  • Name/Adresse des Lieferanten und Käufers.
  • USt-IdNr. des Lieferanten.
  • USt-IdNr. des Käufers (für B2B).
  • Eindeutige fortlaufende Nummer.
  • Datum der Ausstellung/Lieferung.
  • Leistungsbeschreibung (z.B. „SaaS-Abonnement“).
  • Nettopreis, Mehrwertsteuersatz (25%) und Gesamtbetrag in DKK oder anderer Währung (USt-Betrag muss in DKK sein).
  • „Reverse Charge“-Vermerk (falls B2B).

Schritt: 1 Meldeintervall

• OSS: Quartalsweise.
• Standardregistrierung: Monatlich, Quartalsweise oder Halbjährlich (abhängig vom Umsatz). Neue Unternehmen reichen in der Regel quartalsweise ein.

Schritt: 2 Abgabefrist

• OSS: Letzter Tag des Monats nach dem Quartal (z.B. 30. April für Q1).
• Standard: Variiert (z.B. 2. März für Q4).

Schritt: 3 Einreichung

E-Steuer für Unternehmen (TastSelv Erhverv) Portal. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung oder über das Skattekontoen (Steuerkonto).

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

5 Jahre (Dänisches Buchführungsgesetz) oder 10 Jahre bei Nutzung des OSS-Verfahrens.

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Dänemarks Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann herausfordernd sein. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese Komplexitäten, einschließlich der Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo erforderlich, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

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