Steuersatz nach Region Indonesien

Region auswählen

Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie sollten nicht als Steuerberatung interpretiert werden und sind auch nicht als solche gedacht. Für eine Beratung zu Ihren individuellen steuerlichen Pflichten wenden Sie sich bitte an einen erfahrenen Steuerexperten. PayPro Global übernimmt keine Verantwortung für Handlungen, die aufgrund der hier dargestellten Informationen unternommen oder nicht unternommen werden.

Umsatzsteuer auf SaaS in Indonesien verstehen: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

Da Indonesiens digitale Wirtschaft rasant wächst, müssen Unternehmen, die im Software-as-a-Service-Sektor (SaaS) tätig sind, die Komplexität der Umsatzsteuer einhalten. Die indonesische Regierung hat im Jahr 2020 eine Mehrwertsteuer (MwSt.) von 10 % auf SaaS und andere digitale Dienstleistungen eingeführt, um das Steuersystem zu modernisieren und die Einnahmen zu steigern. Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Umsatzsteuer auf SaaS in Indonesien und vermittelt Unternehmen das Wissen und die praktischen Ratschläge, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und ihre Geschäftstätigkeit zu optimieren.

Mosaikbild

Indonesien

Indonesien führte 1984 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuereinnahmen zu erhöhen und das Steuersystem zu modernisieren.

Offizieller Link der Regierung: Direktorat Jenderal Pajak

12.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Für steuerpflichtige Waren, die in den Freihandelszonen (FTZ) bereitgestellt werden, kann der Nullsatz angewendet werden

Steuerbefreite Produktkategorien

Keine bestimmten Kategorien digitaler Güter oder Dienstleistungen sind ausgenommen

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

ja

Steuernummernprüfung erforderlich

ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Sobald der Schwellenwert überschritten wurde

Online-Registrierung möglich

Nein

Lokaler Vertreter erforderlich

ja

Registrierungsverfahren

In Indonesien müssen Unternehmen ihren Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung mit einem von der Generaldirektion Steuern (DGT) bereitgestellten Formular beim örtlichen Finanzamt einreichen. Dieser Antrag muss den Gründungsvertrag des Unternehmens und die Ausweispapiere des Inhabers enthalten. Sobald der Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung genehmigt wurde, muss das Unternehmen innerhalb von 3 Monaten ein elektronisches Zertifikat erhalten und das Umsatzsteuerkonto des Unternehmens aktivieren.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

Bücher, Zeitschriften, Zeitzeitungen;
Apps, Spiele, Computersoftware;
Filme, Musik;
Abonnements für digitale Dienste;
Design-, Marketing- und Werbedienstleistungen.

Strafen

Verspätete Registrierung: Eine Geldstrafe von IDR 1.000.000;
Verspätete Abgabe der Umsatzsteuererklärung: Eine Geldstrafe von 2 % der zu zahlenden Umsatzsteuer;
Verspätete Zahlung der Umsatzsteuer: Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den nicht gezahlten Betrag;
Nichtausstellung von Steuerrechnungen: Eine Geldstrafe von 1 % des Transaktionswertes.

Registrierungsschwelle

IDR 600.000.000 Jahresumsatz ODER 12.000 Nutzer/Zugriffe pro Jahr

Einreichungsintervall

Monatlich (Zahlung) und Quartalsweise (Berichterstattung)

Abgabetermin

Bis zum letzten Tag des Folgemonats

E-Rechnungsanforderungen

Nicht spezifiziert

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unternehmen sind verpflichtet, detaillierte und genaue Aufzeichnungen über alle ihre Transaktionen zu führen. Diese Aufzeichnungen sollten mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden und den Steuerbehörden zur Einsichtnahme leicht zugänglich sein.

Anleitungen: Indonesien SaaS-MwSt.

Schritt: 1 Schwellenwert

Ab dem 1. Juli 2020 begann die indonesische Generaldirektion für Steuern (DGT), nicht-ansässige Anbieter digitaler Dienstleistungen für Kunden (B2C und B2B) in Indonesien als MwSt.-Erhebungsbeauftragte zu ernennen, wenn diese bestimmte Kriterien bezüglich des Transaktionswerts oder des Verkehrsaufkommens innerhalb von 12 Monaten, wie in den Vorschriften definiert, erfüllen.
Schwelle: 600.000.000 IDR Jahresumsatz ODER 12.000 Nutzer/Website-Besuche pro Jahr. Die Registrierung ist obligatorisch, sobald die Schwellenwerte erfüllt sind.

Schritt: 2 Unternehmensregistrierung

Verwaltet von der Generaldirektion für Steuern (DGT). Die DGT überwacht häufig Daten und “ernennt” ausländische Verkäufer per offiziellem Dekret. Unternehmen, die die Kriterien erfüllen, müssen die DGT jedoch proaktiv über das Vat Collector Portal benachrichtigen, um ernannt zu werden.

Schritt: 3 TIN/Umsatzsteuernummer

Ausländische Anbieter erhalten nach Ernennung durch die DGT eine Umsatzsteuer-Einzieher-ID (ähnlich einer lokalen TIN/NPWP).

Schritt: 1 Standard-Umsatzsteuersatz

In Indonesien beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 12 % (gültig ab 1. Jan. 2025).

Schritt: 2 Umsatzsteuerformel

Um Ihre Steuerbeträge zu berechnen, verwenden Sie die folgende Formel: 

 

Steuerbetrag = Nettopreis x 12%

Schritt: 3 Reverse Charge (B2B)

Wenn ein ausländischer SaaS-Anbieter noch nicht als Umsatzsteuereinzieher bestellt ist, muss der indonesische B2B-Kunde die 12 % Mehrwertsteuer im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens selbst berechnen und abführen. Sobald der ausländische Anbieter bestellt ist, muss er die Mehrwertsteuer direkt einziehen, auch von B2B-Kunden.

Schritt: 1 B2C-Verkauf

Der beauftragte ausländische Einzieher muss allen indonesischen Privatpersonen am Verkaufsort 12% Mehrwertsteuer berechnen.

Schritt: 2 B2B-Verkauf

Beauftragte Einzieher berechnen Unternehmen 12% Mehrwertsteuer. Käufer verwenden die Rechnung des Einziehers, um die Vorsteuer geltend zu machen. Ist der Verkäufer nicht beauftragt, führt der B2B-Käufer die Steuer selbst ab.

Schritt: 3 Rechnungsanforderungen

Muss einen „Nachweis der Mehrwertsteuererhebung“ (Handelsrechnung/Beleg) ausstellen. Obligatorische Felder:

  • Name und TIN des Einziehers
  • Transaktionsdatum, Betrag
  • Mehrwertsteuerbetrag (in IDR oder USD)
  • Käuferidentifikation (Name/E-Mail/TIN).

Schritt: 1 Meldeintervall

Steuern sollten eingereicht werden: 

  • Monatlich (Zahlung)
  • Quartalsweise (Berichterstattung).

Schritt: 2 Abgabefrist

  • Zahlung: Ende des Monats nach der Transaktion.
  • Berichterstattung: Ende des Monats nach dem Ende jedes Quartals (z.B. 30. April für Q1).

Schritt: 3 Einreichung

Steuern sollten online über das DJP (Direktorat Jenderal Pajak) Portal eingereicht werden. Zahlungen können in IDR, USD oder anderen genehmigten Währungen per Banküberweisung an das Staatsschatzamt erfolgen.

Schritt: 4 Aufzeichnungspflicht

Alle digitalen Transaktionsaufzeichnungen und Nachweise der Einziehung sollten für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. 

PayPro Global Lösung: Vereinfachte Registrierung & Fiskalische Vertretung

Die Navigation durch Indonesiens Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung kann eine Herausforderung darstellen. PayPro Global agiert als Ihr Merchant of Record und übernimmt diese komplexen Angelegenheiten, einschließlich Umsatzsteuerregistrierung und Fiskalvertretung, wo nötig, damit Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.

Erfahren Sie mehr über unsere MoR-Dienste.

FAQ

Überfordert von der SaaS-Umsatzsteuerkonformität?

Unser Team von SaaS-Steuerexperten hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kostenlose Beratung. 

Mosaikbild
de_DEDeutsch