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Umsatzsteuer auf SaaS in Panama: Ein umfassender Leitfaden für Unternehmen

Panama hat im Jahr 2010 ein Mehrwertsteuersystem (MwSt.) eingeführt, um die Steuerkonformität zu vereinfachen und die öffentlichen Einnahmen zu steigern. Unternehmen, die in Panama Software as a Service (SaaS) anbieten, müssen bestimmte Mehrwertsteuervorschriften einhalten. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über die Umsatzsteuer auf SaaS in Panama und unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der Compliance-Anforderungen und der Optimierung des Steuermanagements.

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Panama

Panama führte 2010 ein Mehrwertsteuersystem ein, um die Steuerkonformität zu verbessern und die öffentlichen Einnahmen zu erhöhen.

Offizieller Link der Regierung: Dirección General de Ingresos

7.00%

Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz für elektronische Produkte und Dienstleistungen

Produktkategorien mit ermäßigtem Steuersatz

Keine spezifischen digitalen Güter oder Dienstleistungen mit ermäßigtem Steuersatz

Steuerbefreite Produktkategorien

Unternehmen mit Sitz im Ausland, die direkt an Kunden verkaufen, sind von der Mehrwertsteuer (ITBMS - Impuesto de Transferencia de Bienes Muebles y Servicios) befreit.

Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Umsätze

Nein

Steuernummernprüfung erforderlich

Ja

Wann müssen Sie sich registrieren?

Die Registrierung ist unabhängig vom Umsatz erforderlich.

Online-Registrierung möglich

Ja

Lokaler Vertreter erforderlich

Nein

Registrierungsverfahren

Um in Panama mehrwertsteuerpflichtig zu werden, müssen sich Unternehmen bei der Dirección General de Ingresos (DGI) registrieren lassen. Dies kann entweder online oder persönlich erfolgen. Im Rahmen des Registrierungsprozesses müssen Unternehmen eine nationale panamaische Steuernummer beantragen, die als RUC (Registro Único de Contribuyentes) bekannt ist. Es ist wichtig zu beachten, dass alle zur Registrierung eingereichten Dokumente in spanischer Sprache verfasst sein müssen.

Liste der steuerpflichtigen digitalen und elektronischen Dienstleistungen

E-Books, Hörbücher und andere digitale Publikationen
Musikdownloads und Streaming-Dienste
Filme, Fernsehsendungen und andere Videoinhalte (Downloads oder Streaming)
Spiele und In-App-Käufe
Online-Kurse und Lehrmaterialien
Digitale Kunst, Fotos und andere visuelle Inhalte
Herunterladbare Software und Anwendungen
Software as a Service (SaaS)
Cloud-basierter Speicherplatz und andere Cloud-Dienste
Webhosting und Domainregistrierung
Online-Werbung und Marketingdienstleistungen
Online-Marktplätze und -Plattformen
Social-Media-Plattformen und Kommunikationstools
Online-Gaming- und Glücksspieldienste
Online-Beratungen und professionelle Dienstleistungen
Digitale Abonnements und Mitgliedschaften
Online-Ticket- und Buchungsservices

Strafen

Verspätete Einreichung und Zahlung: Bei verspäteter Einreichung oder Zahlung der Umsatzsteuererklärung wird eine Strafe von 10 PAB (ca. 9 EUR) erhoben.
Wiederholte Verstöße: Wenn Sie wiederholt mit Ihrer Einreichung oder Ihren Zahlungen in Verzug geraten, können Geldstrafen in Höhe von 500 PAB bis 5.000 PAB (ca. 470 EUR bis 4.700 EUR) verhängt werden.
Betrug: Die Begehung von Umsatzsteuerbetrug kann zu einer hohen Geldstrafe in Höhe des Fünf- bis Zehnfachen des geschuldeten Steuerbetrags sowie zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat bis zu einem Jahr führen. Unter bestimmten Umständen können noch härtere Strafen verhängt werden.

Registrierungsschwelle

Kein Schwellenwert, nicht ansässige Unternehmen müssen sich für die Umsatzsteuer registrieren

Einreichungsintervall

Monatlich

Abgabetermin

Bis zum 15. Tag des Folgemonats

E-Rechnungsanforderungen

Nicht obligatorisch

Aufbewahrung von Aufzeichnungen

Unterlagen müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden.

Mühelose Aboverwaltung und Rechnungsstellung

Mehrwertsteuersätze und -befreiungen in Panama

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer (ITBMS - Impuesto de Transferencia de Bienes Muebles y Servicios) in Panama beträgt 7%. Zu beachten ist, dass nicht ansässige Unternehmen, die direkt an Kunden verkaufen, von der Mehrwertsteuer befreit sind.

Unterstützung mehrerer Währungen

Mehrwertsteuererklärung, Aufzeichnungspflichten und elektronische Rechnungsstellung in Panama

Die Mehrwertsteuererklärungen müssen monatlich eingereicht werden, wobei die Zahlungen bis zum 15. Tag des Folgemonats fällig sind. Unternehmen sind verpflichtet, Aufzeichnungen für mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Die elektronische Rechnungsstellung ist zwar nicht obligatorisch, wird aber für eine effiziente Aufzeichnung und Einhaltung der Vorschriften dringend empfohlen.

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